Von der Verwaltung werden die neuen Textänderungen zum B-Plan 51 mitgeteilt und verlesen.

Die Änderungen im Textteil sowie die Änderung in der Planzeichnung sind durch ein Verkehrsgutachten entstanden.
Des Weiteren soll der Ausschuss sich Gedanken machen, welches Entwässerungssystem für Niederschlagswasser(Punkt a) für das Neubaugebiet in Frage kommen könnte.

Auch die Vergabekriterien für die Erbpachtgrundstücke stehent zur Diskussion (Punkt c).

 

a)
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten :

1. Regenwasser- Auffang-/ Überlaufbecken
- Das Regenwasser wird über Rohre abgeleitet.


2. Muldenentwässerung
-  Verläuft an einer Seite der Straße.
-  Das Bankett einer Straßenseite wird auf ca. einen Meter verbreitet

-  Die Entwässerung erfolgt bei der Muldenversickerung in eine begrünte Erdvertiefung. Das
   Wasser wird oberflächig von Wegeflächen zugeführt. Einleitung und kurzzeitige
   Speicherung des Niederschlagswassers in dauerhaft begrünte, beliebig geformte Mulden.
   Die  Bemessung des Speicherraumes erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Durchlässigkeit
   (und damit Aufnahmefähigkeit) des Bodens.
   Die Entleerung der Mulde erfolgt durch zwei Prozesse: - Versickerung - Verdunstung
 

Die Muldenentwässerung wurde im Neubaugebiet in der Gemeinde Borgsum umgesetzt.

Nach einer kurzen Diskussion spricht der Ausschuss sich einstimmig für die Muldenentwässerung aus:

 

 

Abstimmungsergebnis:                                                           Auffang-/ Überlaufbecken

                        0 Ja     0 Nein  0 Enthaltung



                        Muldenentwässerung
                       

 

                                                                                                11 Ja   0 Nein  0 Enthaltung

 

 

b)

Die Ausschussmitglieder nehmen die Textänderung in Augenschein. Nach einer kurzen Disku-

sion spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, die Planung so wie dargestellt weiter zu-

führen.

 

Abstimmungsergebnis.                                   Planung fortführen

                                                                        11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung

 

 

Des Weiteren teilt die Verwaltung mit, dass der neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am

05.03.2014 im Bauausschuss und am 06.03.2013 in der Stadtvertretung behandelt werden

könnte. Danach könnten die öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlichen

Belangen erfolgen. Im Mai könnte der Satzungsbeschluss folgen.

In  der zweiten Jahreshälfte müsste die Erschließungsplanung abgeschlossen sein und man

könnte dann Entscheidungen über die Grundstücksgrößen /Grundstücksaufteilung treffen.

 

 

 

c) Vergabekriterien

Nach einer ausführlichen Diskussion in deren Verlauf Anregungen und Bedenken der einzelnen Fraktionsmitglieder geäußert wurden, kommt der Ausschuss zu folgenden Beschluss:

1. Die Fraktionssprecher sollen sich über die Vergabekriterien Gedanken machen.

2. Die Vergabekriterien sollen bis zum 06.03.2014 festgelegt  werden.

3. Die Vergaberichtlinien für die Grundstücke sollen in kleiner Runde mit den jeweiligen Fraktionssprecher unter Einbindung der Öffentlichkeit am 26.02.2014 um 19.00 Uhr beraten werden.

(Die Diskussion über die Vergabekriterien soll transparent gehalten werden)