Sitzung: 05.02.2014 Bau- und Planungsausschuss
Von der Verwaltung werden die neuen Textänderungen zum B-Plan 51 mitgeteilt und verlesen.
Die Änderungen im
Textteil sowie die Änderung in der Planzeichnung sind durch ein Verkehrsgutachten
entstanden.
Des Weiteren soll der Ausschuss sich Gedanken machen, welches
Entwässerungssystem für Niederschlagswasser(Punkt a) für das Neubaugebiet in
Frage kommen könnte.
Auch die Vergabekriterien für die Erbpachtgrundstücke stehent zur Diskussion (Punkt c).
a)
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten :
1. Regenwasser-
Auffang-/ Überlaufbecken
- Das Regenwasser wird über Rohre abgeleitet.
2. Muldenentwässerung
- Verläuft an einer Seite der
Straße.
- Das Bankett einer Straßenseite wird
auf ca. einen Meter verbreitet
- Die Entwässerung
erfolgt bei der Muldenversickerung in eine begrünte Erdvertiefung. Das
Wasser
wird oberflächig von Wegeflächen zugeführt. Einleitung und kurzzeitige
Speicherung
des Niederschlagswassers in dauerhaft begrünte, beliebig geformte Mulden.
Die
Bemessung des Speicherraumes erfolgt
dabei in Abhängigkeit von der Durchlässigkeit
(und damit Aufnahmefähigkeit) des Bodens.
Die
Entleerung der Mulde erfolgt durch zwei Prozesse: - Versickerung - Verdunstung
Die Muldenentwässerung
wurde im Neubaugebiet in der Gemeinde Borgsum umgesetzt.
Nach einer kurzen Diskussion spricht der Ausschuss sich einstimmig für die
Muldenentwässerung aus:
Abstimmungsergebnis: Auffang-/
Überlaufbecken
0
Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Muldenentwässerung
11 Ja 0 Nein 0 Enthaltung
b)
Die Ausschussmitglieder nehmen die Textänderung in Augenschein. Nach einer kurzen Disku-
sion spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, die Planung so wie dargestellt weiter zu-
führen.
Abstimmungsergebnis. Planung fortführen
11 Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Des Weiteren teilt die Verwaltung mit, dass der neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am
05.03.2014 im Bauausschuss und am 06.03.2013 in der Stadtvertretung behandelt werden
könnte. Danach könnten die öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlichen
Belangen erfolgen. Im Mai könnte der Satzungsbeschluss folgen.
In der zweiten Jahreshälfte müsste die Erschließungsplanung abgeschlossen sein und man
könnte dann Entscheidungen über die Grundstücksgrößen /Grundstücksaufteilung treffen.
c) Vergabekriterien
Nach einer ausführlichen Diskussion in deren Verlauf Anregungen
und Bedenken der einzelnen Fraktionsmitglieder geäußert wurden, kommt der
Ausschuss zu folgenden Beschluss:
1. Die Fraktionssprecher sollen sich über die Vergabekriterien Gedanken machen.
2. Die Vergabekriterien sollen bis zum 06.03.2014 festgelegt werden.
3. Die Vergaberichtlinien für die Grundstücke sollen in kleiner Runde mit den jeweiligen Fraktionssprecher unter Einbindung der Öffentlichkeit am 26.02.2014 um 19.00 Uhr beraten werden.
(Die Diskussion über die Vergabekriterien soll transparent gehalten werden)