Beschluss: geändert beschlossen

Der Änderung des Flurstückes 264 in den Außenbereich wird zugestimmt.

 

Beschluss: 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Der Umbenennung der SO- Flächen in Klinik/Reha wird ebenso zugestimmt, wie der Änderung der Flächen des Marienhofes vom Wohnen zum Sondergebiet sowie der Streichung des Satzes hinsichtlich der Stellplatzanlage.

 

Beschluss: 7 Ja-Stimmen

 

Der Beschlussempfehlung einschließlich der oben genannten Änderungen wird zugestimmt.

 

Beschluss: 7 Ja-Stimmen

 

Stv Clasen hat an Beratung und Beschlussfassung aus Gründen der Befangenheit nicht teilgenommen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Stv Groten die Herren Lipphardt und Rix vom Marienhof.

 

Die beiden Herren erklären die Erweiterungspläne des Marienhofes und erläutern verschiedene Änderungswünsche an dem Vorentwurf des B-Planes bzw. F-Planes.

 

So wird angeregt, die Stellplatzanlage erweitern zu dürfen, was nach dem zukünftigen Planungsrecht nicht zulässig wäre. Nach kurzer Diskussion wird ein Kompromiss geschlossen. In der entsprechenden Textfestsetzung wird der Satz „Die Erweiterung der Stellplatzanlage ist unzulässig“ gestrichen.

 

Weiterhin wird angeregt, die Sondergebietsbezeichnung für das Gelände in SO Klinik/Reha umzubenennen, um bei den zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten mehr Freiraum zu gewinnen. Dieser Änderung wird seitens des Ausschusses ebenfalls zugestimmt.

 

Die östlich an das Klinikgelände mit Einzelhäusern bebaute Fläche, die zur Zeit als Wohngebiet gekennzeichnet ist, soll nach Meinung der Marienhofbetreiber, ebenfalls als SO Klinik/Reha ausgewiesen werden. Denn diese Gebäude werden ebenfalls im Zusammenhang mit dem Marienhof genutzt werden.

 

Der Änderung wird zugestimmt, da die Gebäude in diesem Gebiet der Vermietung an Klinikgäste und als Personalwohnungen dienen. Die Änderung betrifft jedoch nur die Flächen des Marienhofes. Die übrigen Flächen der Eigentümer Arfsten, Wagner etc. bleiben als Wohngebiet festgesetzt.

 

Stv Schmidt und Christiansen verlassen um 20.00 Uhr die Sitzung.

 

Das Flurstück 264 wird als Außenbereich ausgewiesen, weil eine Baumöglichkeit im Hinblick auf den Außenbereichscharakter der Umgebung nicht gerechtfertigt ist und den Zusammenhang der umgebenden Grünzüge gefährdet.

 

Stv Risse verlässt um 20.10 Uhr die Sitzung.