Anwohnerinnen aus der Straße „Bi de Krog“, die vor einigen Jahren Baugrundstücke von der Gemeinde erworben haben, tragen vor, sie hätten diese Grundstücke voll erschlossen erworben. Auch die Kanalanschlussgebühren sollten im Kaufpreis enthalten sein. Sie hätten den damaligen Bürgermeister und auch dessen Nachfolger angesprochen und beide hätten bestätigt, dass dies so gewollt gewesen sei, da die Verträge für die drei jetzt betroffenen Grundstücke analog zu den Kaufverträgen aus dem alten Baugebiet, in dem keine Kanalanschlussbeiträge erhoben worden seien, geschlossen werden sollten. Auch einige der anwesenden Gemeindevertreter/innen erinnern sich, dass diese Vorgehensweise gewünscht gewesen sei. Nunmehr hätten sie seitens des Amtes doch noch Bescheide für die Kanalanschlussgebühren erhalten und seien damit nicht einverstanden. Ein Widerspruchsverfahren laufe bereits.

 

Bürgermeister Hinrichsen erklärt, er habe mit Herrn Feddersen in dieser Angelegenheit telefoniert, der ihm mitgeteilt habe, die Gemeinde dürfe auf die Gebühren nicht verzichten.

 

Es wird die Meinung geäußert, dass der Wille der Gemeinde, keine Kanalanschlussgebühren zu erheben, berücksichtigt werden müsse. Auch mündliche Vereinbarungen mit den Grundstückskäufern müssten eingehalten werden. Weiterhin wird die Vermutung geäußert, dass die Kanalbeiträge bereits von Berta Martens bezahlt worden sein könnten.

 

Bürgermeister Hinrichsen sagt zu, in dieser Angelegenheit nochmals das Amt zu kontaktieren.