B-Plan 26b

Herr Schmidt teilt mit, dass am 29.06.2006 der Bebauungsplan Nr. 26b rechtskräftig geworden ist.

 

OGS

Herr Schmidt teilt mit, dass ebenfalls am 29.06.2006 die Neufassung der Ortsgestaltungssatzung rechtskräftig geworden ist.

 

F-Plan

Herr Schmidt berichtet, dass die endgültige landesplanerische Stellungnahme am heutigen Tag vorab per Mail eingegangen ist. Die inselweite Abstimmung der inhaltlichen Punkte wird von Seiten des Innenministeriums insofern akzeptiert, das ein Zielabweichungsverfahren nicht erforderlich ist. Zum Punkt Zelt- und Wohnmobilauffangplatz wird eine vergleichende Standortbetrachtung mit den alternativen Standorten auf Föhr-Land erbeten. Es wird angefragt, wie weit die Planung zum Thema Campingplatz ist. Hierzu wird die Verwaltung gebeten sich bei Bürgermeister Schmidt zu informieren und das Ergebnis in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

B-Plan 23, 3. Änderung

Herr Schmidt trägt die Stellungnahme des Innenministeriums vor, wonach folgende Schritte zu erledigen sind:

-         Das Planverfahren ist nach dem Ende der zur Zeit laufenden Auslegung noch einmal durchzuführen für eine geänderte Planung.

-         Inhaltlich ist ein Sondergebiet auszuweisen für die Notunterkünfte.

-         Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist auf die angrenzenden Nutzungen auszudehnen, um deren gewerbliche Nutzungsstruktur dahingehend einzuschränken, dass nur „nicht wesentlich störendes Gewerbe“ zugelassen wird; d. h. es wird ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ ausgewiesen, in dem nur Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe zugelassen werden, die „das Wohnen nicht wesentlich stören“.