Beschluss: abgelehnt

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Stand des Planverfahrens

Nach der Abwicklung des Planverfahrens ist in der Sitzung der Stadtvertretung am 26.08.2010 die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie im Verlauf der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen erfolgt. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte waren von den beteiligten Behörden keine inhaltlichen Stellungnahmen abgegeben worden. Von Privatpersonen sind Eingaben gemacht worden, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind.

 

Zu den vorgebrachten Sachverhalten war seitens der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet worden, die ebenfalls in der Anlage dargestellt ist. Demnach ist die Textfestsetzung zur Betriebszeitenregelung noch redaktionell überarbeitet worden. Die weiteren vorgebrachten Punkte wurden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt nicht berücksichtigt.

 

Vor diesem Hintergrund beschloss die Stadtvertretung dann in derselben Sitzung die Bebauungsplanänderung als Satzung.

 

Die notwendigen Schritte, um die Planänderung rechtskräftig zu machen, sind Gründen in einem anderen Rechtsbereich sowie aus arbeitstechnischen Gründen in der Verwaltung nicht umgehend erfolgt. Angesichts des Zeitablaufes sind ist zur Rechtssicherheit eine Bestätigung der Abwägung und eine Wiederholung des Satzungsbeschlusses erforderlich, um die Bebauungsplanänderung rechtskräftig werden zu lassen.

 

 

Zu a) Bestätigung des Abwägungsergebnisses

Es sind im Planverfahren keine Bedenken von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen worden. Auf Grund der Stellungnahme von Privatpersonen ist die Textfestsetzung zur Betriebszeitenregelung überarbeitet worden. Weitere Punkte sind aus städtebaulichen Gründen nicht berücksichtigt worden.

 

Da die Sach- und Rechtslage sich gegenüber der früheren Abwägung nicht geändert hat, kann das Abwägungsergebnis aus der Sitzung der Stadtvertretung am 26.08.2010 bestätigt werden.

 

Zu b) Wiederholung des Satzungsbeschlusses

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund kann nach der Bestätigung des bisherigen Abwägungsergebnisses der Satzungsbeschluss vom 26.08.2010 erneut gefasst werden.

 

 

Es wird beantragt, die Vorlage wieder an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zurück zu überweisen. Die Planung des B-Planes sei vor vier Jahren erfolgt und würde dementsprechend die Situation zu diesem Zeitpunkt berücksichtigen und abbilden. Das Gebiet habe sich aber inzwischen verändert. Die Inhalte der Änderung des B-Planes müsse den jetzigen Gegebenheiten angepasst werden, bevor diese beschlossen werde, zumal derzeit eine Hotelplanung für diesen Bereich in Arbeit sei. Der Antrag der SPD auf Abbruch des Gebäudes sei bereits im Jahr 2010 abgelehnt worden und stehe nun heute erneut auf der Tagesordnung.

 

Von anderer Seite wird das Erfordernis eines neuen Bebauungsplans angesprochen. Der Minigolfplatz sei nach dem derzeitigen Stand nicht genehmigungsfähig. Zumindest der Planungsstand nach § 33 müsse hergestellt werden.

 

Mit Hinweis auf die Container bei den Surfschulen, wird festgestellt, dass bisher nicht alles was aufgestellt sei, genehmigt sei. Man sei aber bestrebt, immer rechtskonforme Beschlüsse zu fassen. Überall dort, wo überwiegend öffentliches Interesse im Vordergrund stehe, sollte man bemüht sein, solche Bauten zu legalisieren.

 

Nach der weiteren ausführlichen Diskussion wir die Vorlage mit 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen abgelehnt.