Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 16.05.2013 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr beiderseits des Stine-Andresen-Weges und der Flurstraße sowie zwischen Rebbelstieg und Boldixumer Straße wird aufgehoben.

 

2.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr beiderseits des Stine-Andresen-Weges und der Flurstraße sowie zwischen Rebbelstieg und Boldixumer Straße, wird geändert. Der geänderte Entwurf sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.    Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 17; davon anwesend: 15;

Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen:  ; Stimmenthaltungen: 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ausgangslage und Inhalte der Planänderung

Der Bebauungsplan Nr. 4 ist neu aufgestellt worden und in Kraft getreten am 14. 04.1992.

 

Im Zeitablauf ist bei Einzelfällen deutlich geworden, dass im Falle von Nutzungsänderungen und Umbauten genehmigter Gebäude heute genehmigungsrechtliche Probleme entstehen können, wenn ein solches Gebäude z. B. die Ausnutzungsvorgaben des Bebauungsplanes überschreitet.

 

Um keine nicht beabsichtigten Härten für die Eigentümer solcher Gebäude entstehen zu lassen, soll eine Festsetzungen in den Taxt des Bebauungsplanes aufgenommen werden, wonach

bei Umbau und Nutzungsänderungen von genehmigten Gebäuden ausnahmsweise eine Überschreitung des im Bebauungsplan festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung zulässig wird, wenn der genehmigte bauliche Bestand dieses Maß bereits überschreitet und im Rahmen des beantragten Umbaus und der beantragten Nutzungsänderung der bauliche Bestand vom Maß der Nutzung her nicht weiter vergrößert wird.

 

Verfahrensablauf

In der Sitzung der Stadtvertretung am 16.05.2013 sind die notwendigen Beschlüsse gefasst worden, den Bebauungsplan Nr. 4 zu ändern und eine sinngemäße Textpassage in den Text des Bebauungsplanes Nr. 4 aufzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Bei der weiteren Bearbeitung der Thematik durch das Kreisbauamt hat sich herausgestellt, dass neben Abweichungen beim Maß der Nutzung sinnvollerweise auch Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften mit berücksichtigt werden sollten (z. B. Dachneigung, Dachform o. ä.). Ein entsprechend ergänzter Textvorschlag des Kreisbauamtes ist in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 04.12.2013 beraten und zur Aufnahme in das Änderungsverfahren empfohlen worden.

 

Daraus ergibt sich, dass der bereits auf einer anderen inhaltlichen Grundlage gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu wiederholen ist.