Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet des Feriengebietes Goting Kliff sowie des Wohngebietes westlich des Deelswai und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet des Feriengebietes Goting Kliff sowie des Wohngebietes westlich des Deelswai und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage Nieb/000094/1.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

a)    Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet des Feriengebietes Goting Kliff sowie des Wohngebietes westlich des Deelswai enthält Festsetzungen, durch welche die im Aufstellungsbeschluss festgelegten Planungsziele (Regelung Mindestgrundstücksgröße von Bestandsgrundstücken, Einfriedigungen zu Verkehrsflächen, Ausschluss von Abgrabungen) umgesetzt werden.

 

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB durchgeführt.

 

Die Änderung des Bebauungsplans besteht aus dem Text (Teil B) und der Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter  9;

 

davon anwesend:  8;

 

Ja-Stimmen:  8;  Nein-Stimmen:  0;  Stimmenthaltungen:  0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.