a)

Bürger 1 unterbreitet den Vorschlag den geplanten Wasserspielplatz, am Südstrand, zur Löwenhöhle zu verlegen. Er hält den Spielplatz „Löwenhöhle“ für einen besseren Standort.

 

b)

Bürger 1 fragt an, warum bei der Oberflächenentwässerung im B-Plan 51 Gebiet, die durch eine Mulde geplant ist, kein Ölabscheider mit eingeplant wird.

Der Ausschuss teilt mit, dass der Einbau eines Ölabscheiders, wie es in einer Kanalisation möglich sei, bei einer Muldenentwässerung aus technischen Gründen nicht möglich wäre. 

 

c)

Bürger 2 merkt an, dass die Folie, die den Erdaushub in der Gmelinstraße 7-13 schützt, in einen schlechten Zustand sei. Die Folie ist teilweise zerrissen und verschoben. Es finden dadurch Sandverwehungen statt.

Der Ausschuss teilt mit, dass der Eigentümer für den Zustand des Erdaushubes verantwortlich ist. Des Weiteren ist der Eigentümer über den Zustand der Folie informiert worden.