Sitzung: 05.03.2014 Bau- und Planungsausschuss
Vorlage: Stadt/001939/4
a) Bodengutachten
Von der Verwaltung wird zum B-Plan 51 mitgeteilt, dass noch kein Lageplan mit einer Parzellierung der Grundstücke vorliegt.
Des Weiteren werden nochmals Bohrungen im Neubaugebiet für ein weiteres Bodengutachten folgen. Die Untersuchungen von drei Bohrproben hat ergeben, dass in zwei Proben, PAK-Stoffe (polyaromatische Kohlenwasserstoffe) gefunden wurden. Diese Stoffe werden bei Asphaltierung von Straßen verwendet.
Diese PAK Stoffe sind als feste und flüssige Substanz im Boden in einer Tiefe von 2-3 Meter nachgewiesen worden.
Das erweiterte Bodengutachten muss klären, wie viel PAK im Erdreich vorhanden sind, und ob die Gefahr besteht darin, dass flüssiges PAK in das Grundwasser gelangen könnte.
Auch ein Bodenaustausch in Teilen des Neubaugebiets ist denkbar, denn das Bodengutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Gebiet nicht überall eine ausreichende statische Belastung vorhanden sei.
b) Ausnahmereglung
B-Plan 51 und Fernwärme
Von der Vorsitzenden des Bauausschusses wird mitgeteilt, dass keine Ausnahmeregelungen für Windkraft, Wärmetauscher und Kompressoranlagen in der Textfassung des B-Plans 51 berücksichtigt werden.
Ein Fraktionsmitglied der Grünen schlägt vor, Standort von eventuellen Kompressoranlagen nicht an der Grundstücksgrenze zuzulassen.
Auch die Reglung für eine Erdwärmeversorgung soll im B-Plan 51 geregelt werden, wird von einen Fraktionsmitglied der CDU angeregt.
Nach einer
ausführlichen Diskussion schlägt die Vorsitzende des Ausschusses vor, dass
diese Thematik über die Ausnahmereglung im B-Plan 51 in den einzelnen Fraktion diskutieren werden soll.
Auch über eine evtl. Fernwärmeversorgung im Neubaugebiet müssen sich die einzelnen Fraktion Gedanken machen. Das Planungsbüro benötigt diese Information für die weiter Planung und Kostenermittlung.
Von den einzelnen Fraktionsmitglieder werden folgende
Anregungen und Bedenken über die Fernwärmeversorgung geäußert:
- Die Energieversorgung soll dezentral folgen. Keine Festlegung für die Fernwärme
- Die Versorgung von Fernwärme soll vorgesehen werden.
- Die Erschließungskosten für die einzelnen Eigentümer werden dadurch erhöht.
Nach einer ausführlichen Diskussion einigt man sich, dass die Fernwärmeversorgung noch einmal in den einzelnen Fraktionen beraten werden soll.
Das Planungsbüro soll
im Gegenzug die Kosten für die Herstellung der Fernwärmeversorgung bis zur
nächsten Sitzung im April 2014 ermittelt haben.
c) Wohnungsbau
Die Vorsitzende des Bauausschuss stellt die Frage an den Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr, inwieweit es neue Erkenntnisse über den Mietwohnungsbau für das Neubaugebiet gibt.
Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr erwähnt, dass die Prüfung der Rechtsform eines Liegenschaftsmanagements durch ein beauftragtes Unternehmen für den Liegenschaftsbestrieb noch nicht vorliegt. Auch für eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft gibt es noch keine neuen Ergebnisse.
Von der Fraktion der Grünen wird erwähnt, dass man dies seit Dezember 2013 diskutiere und noch keinen Schritt voran gekommen sei.
Auch ein KG-Mitglied äußert sich, dass man keinen Schritt weiter sei und fragt nach, wie mit dem gemeldeten Mietwohnungsbedarf umgegangen wird.
Die Fraktion der SPD betont, dass eine Wohnungsbaugesellschaft gegründet werden solle.
d)
Entwässerungssystem für Niederschlagswasser
In der letzten Sitzung (Februar 2014) des Bauausschuss, ist man sich über eine Muldenentwässerung einig gewesen. Neue Erkenntnisse zeigen auf, dass man durch den Bau der Mulden ca. 1000m² an Fläche verlieren könnte. Jedes Grundstück würde geringfügig an Größe verlieren.
Den Ausschussmitglieder werden die Vor- und Nachteile einer Kanalisation und Muldenentwässerung auf gezeigt.
Kanalisation |
Muldenentwässerung |
Herstellungskosten 400,00€ pro Meter |
Herstellungskosten 200,00€ pro Meter |
Auffangbecken wird benötigt |
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Unterhaltskosten sind Höher |
Unterhaltskosten. Pflege / Rasenmähen |
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Nach einer ausführlichen
Diskussion in deren Verlauf Anregungen und Bedenken der einzelnen
Fraktionsmitglieder geäußert wurden, kommt der Ausschuss zu folgen Ergebnis:
Das beauftragte
Planungsbüro soll das Pro und Contra und die Unterhaltungskosten für beide
Entwässerungssysteme ermitteln.