Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

1.    Die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahm werden wie oben in dieser Vorlagen dargestellt berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahem abgegeben haben von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.




Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

2.    Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 52 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

4.    Der Verfahrensschritt nach Ziffer 3. ist mit dem Vorbehalt verbunden, dass sich aus der zuvor noch durchzuführenden Erstellung des Umweltberichtes sowie der notwendigen Schallschutzuntersuchung keine weiteren Folgen für die bisherige Planung ergeben.




Abstimmungsergebnis:                                   Zu a) und zu b)
6 Ja                 2 Nein              2 Enthaltung





 

 


TOP 7 und TOP 8 werden zusammen beraten. Text siehe TOP 7.

 


Abstimmungsergebnis: