Der GV liegt eine Beschlussvorlage, die auch Bestandteil des Originalprotokolls ist, vor.

 

Die GV beschließt gemäß dieser Beschlussvorlage einstimmig, den Bürgermeister der Gemeinde Nebel zu ermächtigen, die Interessen der Gemeinde Nebel gegenüber der Landesregierung zu vertreten.