Da bei der heutigen Sitzung sehr viele Einwohner/innen anwesend sind, schlägt der Schulausschussvorsitzende vor, dass sich die Ausschussmitglieder und die Teilnehmer der Verwaltung den Gästen kurz vorstellen.

 

Fragestellungen Eilun Feer Skuul

 

Auf Nachfrage wird erläutert, dass der Wassereinbruch im Bereich der Deckenelektrik in einem der Klassenräume der Eilun Feer Skuul zwar bekannt sei, man aber bei der Suche nach dem Leck in der Fassade noch nicht fündig geworden sei.

 

Eine exakte Zeitschiene für die einzelnen Bauabschnitte an der Eilun Feer Skuul sei noch nicht zu benennen. Mit dem ersten Bauabschnitt solle aber in jedem Falle in diesem Jahr begonnen werden. Aufgrund der umfangreichen Arbeiten könne man sich allerdings nicht nur auf die Ferienzeiten beschränken.

 

Die Änderungen der Strukturen zum Schuljahresbeginn 2014/15 werden hinterfragt. Es wird erläutert, dass das Ministerium keine Möglichkeit sehe ein Föhrer Modell zu statuieren. Eine detaillierte Erläuterung zu dieser Thematik wird es im weiteren Verlauf der Sitzung im Rahmen einer Power Point Präsentation geben, welche auch im Rahmen der am heutigen Abend stattfindenden Schulkonferenz präsentiert werde. Die Unterlagen werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Einer der an die Politik gerichteten Elternbriefe betr. Unterrichtsengpässen, Fachlehrermangel, Abwanderung von Lehrkräften und Schulstrukturveränderungen (s. Anhang zum Protokoll) wird zusammengefasst vorgetragen und im Anschluss werden einige Fragestellungen näher erörtert.

 

Es wird der Wunsch geäußert, dass das Ministerium für Bildung und Wissenschaft eine schriftliche Aussage dahingehend treffen solle, dass der Erhalt des Gymnasiums für die Eilun Feer Skuul bestätigt werde. Herr Mangold erläutert, dass der Bestandsschutz gemäß Schulgesetz gewährleistet sei. Ausnahmen seien dennoch möglich, zum Beispiel bei sich ändernden Schülerzahlen.

 

Als der Wunsch geäußert wird, dass sich das Amt Föhr-Amrum gegenüber dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft zu dem Elternbrief äußert, wird darauf hingewiesen, dass Personalangelegenheiten ausschließlich in der Zuständigkeit der Schulaufsicht und Schulkonferenz liegen und nicht in der des Schulausschusses des Schulträgers.

 

 

Fragestellungen allgemein

 

Auf die Frage wie die Eltern vorgehen können, wenn sie mit dem Vorgehen der Schulleitung nicht einverstanden seien, wird entgegnet, dass zunächst das Gespräch, ggf. unter Beteiligung der/des Schulelternbeiratsvorsitzenden, gesucht werden solle und wenn dies nicht zum Erfolg führe, das Schulamt eingebunden werden könne.

 

 

Fragestellungen Grundschule Föhr-Land

 

Es wird gefragt, was unternommen werde, wenn Lehrer/innen keine Leistung mehr erbringen. Dies müsse zunächst mit der Schulleitung erörtert werden. Sollte es an fachlichen Kompetenzen fehlen, so wäre das Angebot von Fortbildungen zu überlegen.

 

 

Fragestellungen Rüm-Hart-Schule

 

Zur angesprochenen Raumproblematik erklärt die Schulrätin, dass kein Umbaubedarf gesehen werde.