Beschluss:
In Bezug auf die
Eilbedürftigkeit von Maßnahmen amtsangehöriger Gemeinden und der Vorteile der
beschleunigten Vergabeverfahren, sowie der Verbesserung der Beteiligung von
regionalen Auftragnehmern, wird die Anpassung der Wertgrenzen der kommunalen
Ausschreibungs- und Vergabeordnung an die Wertgrenzen der Vergabeverordnung des
Landes Schleswig-Holstein vom 29.11.2013 beschlossen. Die erhöhten Wertgrenzen
gelten bei öffentlichen Auftragsvergaben ab sofort bis zum 31.12.2015.
Dem Beschlussvorschlag sei zwar schon in einem Umlaufbeschluss zugestimmt worden, damit der Beschluss aber dokumentiert sei, stehe die Beschlussvorlage heute auf der Tagesordnung.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die neue
Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) ist am 29.11.2013 in Kraft
getreten. Bis zum 31.12.2015 gelten weiterhin erhöhte Wertgrenzen, die sich auf
den Gesamtauftragswert beziehen.
Aufgrund der
Eilbedürftigkeit von geplanten Maßnahmen amtsangehöriger Gemeinden, müssen die
Wertgrenzender kommunalen Ausschreibungs- und Vergabeordnung kurzfristig den
Wertgrenzen der Landesverordnung angepasst werden. Die kommunale
Ausschreibungs- und Vergabeordnung gilt für alle amtsangehörigen Gemeinden.
Die bestehende
Ausschreibungs- und Vergabeordnung für die amtsangehörigen Gemeinden,
einschließlich der Eigenbetriebe, beinhaltet u.a. in:
§ 2
1. Die
Art der Ausschreibung richtet sich nach § 3 VOB/VOL Teil A und den in § 3
dieser Dienstanweisung festgelegten Wertgrenzen.
2. Der
Abschnitt 2 der VOB/VOL ist anzuwenden, wenn die dort in § 1 a genannten
Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden.
§ 3
1. Bis
zu folgenden Wertgrenzen können die Aufträge freihändig, bzw. nach beschränkter
Ausschreibung vergeben werden:
Art der Lieferung
oder Leistung |
freihändige Vergabe bei voraussichtlichen Kosten bis € |
Beschränkte Ausschreibung bei voraussichtlichen Kosten
bis € |
Hoch- und
Tiefbauleistungen nach VOB; alle Gewerke im Hoch- und Tiefbau |
30.000,00 € |
100.000,00 € |
Besondere
Dienstleistungen und Lieferungen nach VOL |
25.000,00 € |
50.000,00 € |
Vergabe
freiberuflicher Leistungen |
ab 100.000,00 € gem. VOF |
ab 100.000,00 gem. VOF |
In der derzeit
gültigen Vergabeordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 29.11.2013, wurden
die bereits in der vorhergegangenen Fassung der Vergabeordnung befindlichen
erhöhten Wertgrenzen übernommen. Dies
dient, neben der Möglichkeit des beschleunigten Vergabeverfahrens, die
Beteiligung von regionalen Auftragnehmern zu verbessern.
Die aktuelle
Landesverordnung vom 29.11.2013 beinhaltet im Wesentlichen folgende
Wertgrenzen:
Art der Lieferung
oder Leistung |
freihändige Vergabe bei voraussichtlichen Kosten bis € |
Beschränkte Ausschreibung bei voraussichtlichen Kosten
bis € |
Hoch- und
Tiefbauleistungen nach VOB; alle Gewerke im Hoch- und Tiefbau |
100.000,00 € |
1.000.000,00 € |
Besondere
Dienstleistungen und Lieferungen nach VOL |
100.000,00 € |
100.000,00 € |
|
|
|
Die gesamte
Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge bleibt im Übrigen
unberührt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig