Die Resolution der ostfriesischen Inseln wurde als Anlage zur Sitzung verteilt/in der Ratsinfo zur Verfügung gestellt. Herr Schmidt erläutert diese.

 

Es gäbe viele Zweitwohnungen, die die meiste Zeit des Jahres leer stehen. Dieser Trend sei mit der Einführung des § 22 zunächst gebrochen worden, jedoch nur so lange, bis dieser mit der Bildung von Bruchteileigentumsgemeinschaften umgangen wurde.

 

Wichtig sei es vor allen Dingen, dass im Rahmen der BauNVO die Begrifflichkeit „Wohnen“ näher definiert werde in „Dauerwohnen“, „Zweitwohnen“ und „Ferienwohnen“.

 

In der sich anschließenden ausführlichen Diskussion werden unterschiedliche Auffassungen deutlich. Schließlich einigt man sich dahingehend, dass die Amtsdirektorin die Resolution analog zu der der ostfriesischen Inseln vorbereitet und den Bürgermeister/innen im Rahmen der Insel- und Halligkonferenz vorlegt.