Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass am 06.11.2013 vom Bauausschuss der Beschluss gefasst wurde, dass die neue Anbindung des Gewerbegebietes  über einen Kreisverkehrsplatz folgen soll.

In der Zwischenzeit haben auch Grundstücksverhandlungen mit dem betroffenen Eigentümer stattgefunden, deren Ergebnis ein Überdenken der Anordnung des Kreisverkehrs nahelegt.

Es sollte nicht die südlich der Landesstraße gelegenen Parzelle „Stadt“ in Anspruch genommen werden. Dieses Grundstück befindet sich zwar im Eigentum der Stadt, aber nur so lange, wie es zu Renaturierungszwecken genutzt wird. Sollte eine bauliche Nutzung des Grundstückes erfolgen, ist davon auszugehen, dass der frühere Eigentümer von seinem Recht Gebrauch machen wird, das Grundstück zurückzufordern.

Das Planungsbüro hat daraufhin denkbare Lösungsvorschläge ausgearbeitet.

Der Ausschuss muss sich Gedanken machen, wie der zukünftige Kreisverkehr angeordnet werden soll.

 

Beschluss:

Nach einer kurzen Diskussion entscheidet sich der Ausschuss dafür, die Kreisverkehrslösung weiter zu verfolgen und so weit nach Osten zu verschieben, dass nicht die Parzelle „Stadt“ südlich der Landesstraße benötigt wird.

 

Abstimmungsergebnis:                       9 Ja                 0 Nein              1 Enthaltung