Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 21.01.2011 der Gemeinde Nieblum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 7.211.183,32 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2011 beläuft sich auf 101.221,37 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 1.443.485,17 EUR sinkt um 243.653,49 EUR auf 1.199.831,68 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 396.786,21 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000104.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nieblum hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Nieblum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls am 03.03.2014, beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.    Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.    Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.    Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.    Das Vermögen und die Schulden wurde richtig nachgewiesen.

5.    Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.    Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 396.786,21 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

7.    Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen