Bgm. Koßmann vertritt die Ansicht, dass die seit dem Jahr 2012 angewandte Regelung in diesem Jahr bestehen bleiben sollte. Das heißt, dass Ausnahmegenehmigungen nur für Personen mit Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 80% und dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ erteilt werden.

Der Tourismusausschuss hat sich mit dem Thema befasst und eine Befahrensregelung in Absprache mit dem Kreis NF –Herrn Gemkow- erstellt.

 

Mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Empfehlungsbeschluss des Tourismusausschusses angenommen.