Bürgermeister Riewerts weist darauf hin, dass die Prüfung hinsichtlich der Ausweisung der Kosten für den Bohlenweg ergeben habe, dass diese über den Kurbetrieb der Gemeinde Nieblum abgewickelt werden können. Somit ist eine Änderung sowohl des in der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltes der Gemeinde Nieblum als auch des Wirtschaftsplanes des Kurbetriebes der Gemeinde Nieblum erforderlich. Die durch die Änderung fehlenden 200.000 € im Wirtschaftsplan des Kurbetriebes sollen durch die Gemeinde finanziert werden. Dieses Vorgehen wird von den Gemeindervertreter/innen einstimmig befürwortet.

 

Weitere Einwendungen gegen die Niederschrift über die 9. Sitzung (öffentlicher Teil) liegen nicht vor.