Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der
Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg
und Gmelinstraße, sowie für den zeichnerischen Teiländerungsbereich A südlich
der Waldstraße zwischen dem Seeweg (im Osten) und der Verlängerung der Straße
Schmalstieg nach Süden bis zu einer Tiefe von ca. 65 m (im Westen) und einer
Parallelen südlich zur Waldstraße im Abstand von ca. 65 m (Flurstücke Nrn. 189,
191, 276 und 258) und den Teiländerungsbereich B auf der Westseite des
Forstweges in einer Bautiefe von ca. 20 m wird für einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
2.
Von der öffentlichen Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13 a
BauGB abgesehen.
3.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebuaungsplans
Nr 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße,
Fasanenweg und Gmelinstraße, sowie für den zeichnerischen Teiländerungsbereich
A südlich der Waldstraße zwischen dem Seeweg (im Osten) und der Verlängerung
der Straße Schmalstieg nach Süden bis zu einer Tiefe von ca. 65 m (im Westen)
und einer Parallelen südlich zur Waldstraße im Abstand von ca. 65 m (Flurstücke
Nrn. 189, 191, 276 und 258) und den Teiländerungsbereich B auf der Westseite
des Forstweges in einer Bautiefe von ca. 20 m und der Entwurf der Begründung
dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4.
Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen
und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Im Anschluss an die Beschlussfassung nehmen die Herrn Lorenzen und Poschmann wieder an der Sitzung teil.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Herr Lorenzen und Herr Poschmann verlassen wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Sachstand,
bisheriger Verfahrensablauf
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 11 aus dem Jahre 2004 ist mehrmals durch die Stadtvertretung wiederholt worden. Zugleich sind die Planungsziele mehrmals ergänzt, neu formuliert und erweitert worden zuletzt am 17.04.2013.
Nachdem in Zusammenhang mit einem größeren Bauvorhaben an
der Badestraße sich Sachverhalte ergeben hatten, die eine Ausnahmeregelung z.
B. für das historische Gebäude „Haus
Rothraut“ als ein Gebäude, welches unter die Erhaltungssatzung fällt, nahelegen,
hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 04.12.2013 auf
der Grundlage der Vorlage Nr.1456/4 eine weitere Ergänzung der Planungsziele
empfohlen. Demnach soll eine Regelung für erhaltenswerte Gebäude in die Plan
aufgenommen werden, dass bei Gebäuden,
die unter die Erhaltungssatzung fallen, Abweichungen von Festsetzungen des
Bebauungsplanes z. B. zum Maß der Nutzung o. ä. im Einzelfall auf dem
Ausnahmewege zugelassen werden können, um auf diesem Wege eine
Genehmigungsfähigkeit für Umbauten und Nutzungsänderungen ermöglichen.
Entwurfsfassung
In der Folge ist
mit dem Kreisbauamt die genaue Ausgestaltung einer solchen Regelung abgestimmt
worden, so dass nun eine entsprechende Vorentwurfsfassung für diese
Bebauungsplanänderung vorliegt.
Hinsichtlich des
Verfahrens ist eine Fortführung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB möglich.
Hierfür ist nun als
nächster Verfahrensschritt der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Es wird auf ein scheinbares Missverhältnis der GRZ und GFZ in einem Teilbereich des Bebauungsplans hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Heinz Lorenzen, Jürgen Poschmann
Abstimmungsergebnis: