a)
Von einem Bürger wird nachgefragt, ob die entstehenden Kosten für die notwendigen Erdarbeiten als Umlage auf die Erschließungskosten umgewälzt werden (B-Plan 51).

 

Die Vorsitzende des Ausschusses erklärt hierzu, dass dazu noch kein Beschluss stattgefunden hat. Es ist noch zu entscheiden ob die Kosten auf die Erschließungskosten umgelegt werden.
Ferner ist noch zu entscheiden, ob die Erschließungskosten beim Erwerb fällig werden oder über die Erbpacht abgerechnet werden.

 

b)

Des Weiteren wird die Frage gestellt, warum ein Bodengutachten im Rahmen des Bauantragsverfahren nötig ist und mit welchen Kosten jeder Bauherr zu rechnen hat.

 

Die Verwaltung erklärt, dass dieses Gutachten ein Bestandteil des Bauantragsverfahrens ist und als Nachweis zur Standsicherung des Gebäudes dient.
Jeder Bauherr muss mit Kosten von 1000 bis 2000 Euro für das Gutachten rechnen.

c)

Es wird von einem Bürger nachgefragt, wann man mit einem Baubeginn rechnen könne?

 

Hierzu wird von der Verwaltung mitgeteilt, dass am 15.05.2014 von der Stadtvertretung über die Beschlussempfehlung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss entschieden werden muss.
Danach folgt eine vierwöchige öffentliche  Auslegung, so dass man im Herbst 2014 die ersten Bauanträge stellen könnte, wenn keine Verfahrensschritte wiederholt werden müssen.