Sitzung: 07.05.2014 Bau- und Planungsausschuss
Vorlage: Stadt/001939/4
Beschlussempfehlung:
Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 290 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214). und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage Stadt/001939/4.
Die Ausschussmitglieder nehmen die neu überarbeiten
Unterlagen in Augenschein.
Danach werden von einigen Ausschussmitgliedern nochmals
Bedenken und Anregungen geäußert:
- Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr schlägt vor, dass man nur Holzzäune oder Hecken als Einfriedigungen zulassen sollte.
- Ein SPD Mitglied bemängelt die Grundstücksgröße und die GRZ.
Von einem KG Mitglied wird der Vorschlag gemacht, den
„Knick“ für die Wegeführung nach Norden offen zu halten. Auch die Gestaltung
der offenen Garagen soll noch einmal überdacht werden. Es wird vorgeschlagen,
das Wort „offen“ zu streichen.
Nach einer kurzen Diskussion, lässt die Vorsitzende des
Ausschusses über die Anregungen und Bedenken abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Einfriedung
durch Hecken oder Holzzäune
0
Ja 8 Nein 3 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: Garagengestaltung:
Das Wort „offen“ streichen (Offene Bauweise)
7
Ja 4 Nein 0 Enthaltung
Anschließend folgt der Ausschuss einstimmig der
Beschlussempfehlung.
Die Punkte 1 und 2 der Vorlage werden zusammen
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Nach der Abstimmung
teilt der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr dem Ausschuss und den Bürger und
Bürgerinnen mit, dass in nächster Zeit nochmals eine Veranstaltung stattfinden
wird, bei der man die Vergabekriterien der Baugrundstücke bekannt gebe. Der
Termin stehe noch nicht fest, wird aber rechtzeitigt bekannt gegeben.
Ferner werden alle
Bewerber nochmals schriftlich aufgerufen, Ihre Angaben bezüglich der
Vergabekriterien zu ergänzen. Zudem werde im Insel-Boten und auf der
Internetseite der Stadt Wyk auf Föhr über die Vergabe informiert.