Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung die als Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 47b für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

StVin Groten berichtet anhand der Vorlage. Stadt/001542/2.

 

StVin Groten weist darauf hin, dass die 1. Verlängerung der Veränderungssperre aufgrund der länger andauernden Verhandlungszeiten mit den Investoren notwendig geworden sei.


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen