Der Änderungsantrag findet mehrheitlich die Zustimmung des Ausschusses.

 

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich befürwortet.

 

Es wird empfohlen, den Bereich des Sandwalls zwischen Mittel- und Feldstraße nach Ablauf der regulären Lieferzeit durch Poller zu sperren.

Ergänzend soll die Überwachungsdichte durch den zusätzlichen Einsatz von zwei Kontrolleuren erhöht werden.

 

Diese Empfehlung soll dem Finanzausschuss zur weiteren Beratung unterbreitet und anschließend der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Verwaltung.

 

Der Leiter der Ordnungsbehörde berichtet anhand der Vorlage und schildert ergänzend die allgemein bekannte Problematik, wie sie sich aus der Sicht der Verwaltung als auch des städtischen Verkehrsüberwachers darstellt.

Das Beschwerdeaufkommen, bedingt durch die Zunahme des Fahrzeugverkehrs, seitens der Anwohner sowie der Gäste, ist spürbar angestiegen. Im Ergebnis führt die aktuelle Situation dazu, dass die eigentlich für den Fahrzeugverkehr gesperrten Straßenzüge nicht mehr als Fußgängerzone wahrgenommen werden. Das Problem rührt unter anderem daher, dass eine Vielzahl der Fahrzeugführer, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, diese, unter Ausreizung des Begriffs der Ausnahme, inflationär verwenden, was auch die Möglichkeit einer effektiven Kontrolle erheblich erschwert. Bedauerlicherweise hat sich dieser sehr laxe Umgang mit einer amtlichen Genehmigung, die auch als Jahresgenehmigung ausgegeben werden kann, sofern das Vorliegen eines berechtigten Interesses glaubhaft gemacht wird, als gängige Praxis etabliert.

Die jetzige Praxis wird aus Sicht der Verwaltung als nicht zufriedenstellend angesehen. Das Abpollern der Fußgängerzone würde auch aus Sicht des städtischen Kontrolleurs eine erhebliche Entspannung nach sich ziehen.

 

Aus den Reihen der CDU wird angeregt, diesen Vorschlag einer einjährigen Probezeit zu unterziehen und dann das Problem erneut aufzugreifen.

 

Ein Mitglied der SPD kritisiert den von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag als nicht zielführend, da die Zufahrt über die Wilhelmstraße nach wie vor möglich sein würde. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das Fahrzeugaufkommen so nicht signifikant reduzieren lassen wird. In diesem Zusammenhang wird die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch überhöhte Geschwindigkeit hervorgehoben. Diesem Problem sollte, so die Vortragende, erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden.

 

Darauf bezugnehmend erörtert die Verwaltung, dass eine verbesserte Kontrolle durch die vorgestellte Variante realisierbar wäre, da ausschließlich Kraftfahrer, die über eine Vignette verfügen, berechtigt wären, über die Wilhelmstraße einzufahren. Zur allgemeinen Verbesserung der Situation ist es zudem erforderlich, dass Handwerksbetriebe im Vorwege mit der Verwaltung in Kontakt treten, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, sofern die Maßnahme nicht auch in der regulären Lieferzeit vollzogen werden kann. Hier ist grundsätzlich mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu rechnen, sofern in diesem Zusammenhang auch die Ausstellung von Jahresgenehmigungen eingestellt wird.

 

Aus den Reihen der Grünen wird der eingebrachte Vorschlag grundsätzlich positiv bewertet. Es besteht aber bezüglich der Gründe, die die jetzige Situation herbeigeführt haben, Klärungsbedarf. Zumal der Bereich der Fußgängerzone über Jahre hinweg abgepollert wurde.

Die Verwaltung weis zu berichten, dass das Abpollern von einer ehrenamtlich tätigen Person wahrgenommen wurde. Allerdings führen Differenzen zwischen der besagten Person und der Verwaltung dazu, dass das Abollern, welches anschließend von Herrn Kößler in Zusammenarbeit mit Herrn Werner Schulz übernommen wurde, nicht mehr vollzogen wurde. Da dieser unbefriedigende Zustand nunmehr seit einigen Jahren vorherrscht, ist der Verwaltung daran gelegen, nunmehr Sicherheit zu gewinnen, was zukünftig seitens der Stadt Wyk auf Föhr diesbezüglich gewünscht ist.

 

Aus der SPD wird der Vorschlag unterbreitet, auf das Abpollern grundsätzlich zu verzichten und dafür den Vignettenausgabemodus zu verändern. Das Abpollern, so befürchtet das SPD-Mitglied, könnte sich auch auf den Tourismus negativ auswirken, da den Gästen die Zuwegung zu ihren Unterkünften unnötig erschwert werden würde. Das Sperren der Fußgängerzone würde zudem das vorhandene Verkehrsaufkommen in die angrenzenden Nebenstraßen verlagern. Sinnvoll wäre eine gesteigerte Kontrolltätigkeit in diesem sensiblen Bereich.

 

Ein Mitglied der CDU-Fraktion unterstützt den vorliegenden Vorschlag und spricht sich ebenfalls für eine einjährige Erprobungszeit aus. Es ist Tatsache, dass der Verkehr in der Fußgängerzone stark zugenommen hat. Ein erneutes Abpollern wäre bereits aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht angezeigt, zumal mit den notwendigen Ausnahmegenehmigung in einer Vielzahl von Fällen seitens der Antragsteller nicht sachgerecht umgegangen wird.

 

Aus der KG stößt die Anregung, man möge weitere Kontrolleure beschäftigen, auf Zustimmung. Auf diesem Wege ließe sich die Situation ebenfalls entschärfen.

 

Auch die SPD spricht sich für eine verstärkte Kontrolltätigkeit aus. Das Ausgeben von Vignetten sollte, gerade auch im Hinblick auf die Problematik des Parkens in der Fußgängerzone, zurückhaltender praktiziert werden.

 

Ein Mitglied der KG spricht sich grundsätzlich für die vorgeschlagene Maßnahme aus. Auch wenn absehbar ist, dass dieser Weg mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden sein würde. Allerdings gilt es zur Kenntnis zu nehmen, dass die Poller täglich durch entsprechenden Personaleinsatz zu setzen und dann auch wieder zu entfernen wären. Dieses Personal ist augenblicklich nicht verfügbar. Zumal das Abpollern der Fußgängerzone für Personen, die ein berechtigtes Interesse an einem Einfahren haben, eine nicht unerhebliche Mehrbelastung darstellen würde. Dies gelte für Gäste, Handwerker und weitere Dienstleister gleichermaßen. Der personelle Mehrbedarf sollte vielmehr zur Erhöhung der Kontrolldichte verwendet werden. Um auch die Verwaltung zu entlasten, wäre es angebracht, zwei weitere Kontrolleure einzusetzen, die dann auch andere Aufgaben übernehmen könnten, so z.B. das Kontrollieren der Kurkarten oder das Ansprechen von Radfahrern.

 

Die Mitglieder erörtern anschließend zusammenfassend die vorgebrachten Anregungen. Nach regem Meinungsaustausch, wird seitens der CDU angeregt, die Bepollerung auf den Bereich des Sandwalls zwischen Feld- und Mittelstraße zu beschränken.

 

Der Vorsitzende formuliert auf Anregung des Ausschusses einen Änderungsantrag zur Vorlage und lässt anschließend über die Annahme des Änderungsantrags abstimmen.

Die Änderung der Vorlage soll in der Form erfolgen, dass die Abpollerung lediglich für den Bereich des Sandwalls zwischen Mittel- und Feldstraße erfolgen soll. Zudem soll die Überwachungsdichte durch die zusätzliche Beschäftigung von zwei Kontrolleuren erhöht werden.

 

Das Gremium ist sich grundsätzlich über die Frage einig, dass in diesem Bereich der Flaniermeile ein erhöhter Handlungsdruck besteht.

 

Im direkten Anschluss bittet der Vorsitzende die Mitglieder des Ausschusses um ihr Votum, ob die im Änderungsantrag formulierte Empfehlung zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss und zur abschließenden Entscheidung der Stadtvertretung vorgelegt werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:           6 Ja-Stimmen

                                                3 Nein-Stimmen

                                                2 Enthaltungen

 

 

Abstimmungsergebnis:           10 Ja-Stimmen

                                                1 Enthaltung