Es wird beantragt, die Vorlage Nr. 2031/1 in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Dringlichkeit wird seitens der Stadtvertretung einstimmig zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt wird nach TOP 13 in die Tagesordnung aufgenommen. Die folgenden Punkte verschieben sich um jeweils einen TOP nach hinten.

 

Bürgermeister Raffelhüschen teilt mit, es habe einen Widerspruch gegen die nichtöffentliche Beratung des Tagesordnungspunktes 18 (jetzt 19) gegeben. Die Kommunalaufsicht habe die Angelegenheit geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadtvertretung nach § 35 Gemeindeordnung verpflichtet sei die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn öffentliche Belange oder berechtigte Einzelinteressen dies erfordern.

Nach Durchsicht der Vorlage habe die Kommunalaufsicht bestätigt, dass eine Pflicht zum Ausschluss der Öffentlichkeit in diesem TOP gegeben ist, da es (unter anderem) um konkrete Personalkosten gehe.

 

Es wird vorgeschlagen, künftig alle Tagesordnungspunkte erst einmal in den öffentlichen Teil der Sitzung aufzunehmen und in der Sitzung über die Nichtöffentlichkeit einzelner Punkte abzustimmen.
Es wird erwidert, dass sich die bisherige Vorgehensweise bewährt habe und ergänzt, dass Tagesordnungspunkte zur FTG bisher immer nichtöffentlich beraten worden seien, da die Belange eines Wirtschaftsunternehmens betroffen seien. Hier sei eine öffentliche Beratung nicht zuzlässig.