Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr  nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 290 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214). und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 17  

 

Ja-Stimmen: 17;  Nein-Stimmen: 0;  Stimmenthaltungen: 0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:   -------

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 51 soll ein Beitrag zur Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Dauerwohnraum geleistet werden. Die Stadtvertretung hat die Aufstellung dieses Bebauungsplanes am  08.11. 2012 beschlossen und dementsprechende Planungsziele formuliert.

 

Am 16.05.2013 hat die Stadtvertretung beschlossen das Plangebiet nach Osten zu erweitern um weitere Flächen, welche die Stadt erwerben konnte.

 

Verfahrensstand

Das mit der Planung beauftragte Kreisbauamt hat inzwischen verschiedene Vorentwürfe erarbeitet und mit dem zuständigen städtischen Ausschusses abgestimmt. Eine vorgezogene Behördenbeteiligung sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind durch geführt worden. Die Ergebnisse sind beraten worden. Am 19.09.2013 war erstmals ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst worden unter dem Vorbehalt noch weiterer abzuarbeitender Punkte.

 

Nachfolgende Untersuchungen hinsichtlich möglicher archäologischer Fundstätten sowie zur Abgrenzung einer Altlastenfläche sind im letzten Quartal 2014 durchgeführt worden. Es galt zu klären, ob sich daraus Auswirkungen für die Planung ergeben. Während die archäologischen Untersuchungen ohne Auswirkungen für die Planung blieben, mussten die Bodenuntersuchungen im ersten Quartal 2014 in detaillierter Form fortgesetzt werden mit dem Ergebnis, dass für eine Teilfläche  unmittelbar nördlich des Kortdeelsweges ein Bodenaustausch festgesetzt wird.

 

Zeitgleich sind die technischen Planungen für die Erschließung weitergeführt worden u. a. mit dem Ergebnis, dass die Oberflächenentwässerung der Verkehrsflächen mit einem Mulden-/Rigolen-System anstatt mit einem Regenwasserkanalsystem geplant wird.

 

Im Hinblick auf eine flexible und sachgerechte Grundstücksaufteilung sowie die gewünschte Möglichkeit verdichteter Bauformen sind die Festsetzungen zum Maß der Nutzung überarbeitet worden. Auch die Planaussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Gestaltung sind noch weiterentwickelt worden.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Ansonsten ist nach den bisherigen Vorgaben unter Einbeziehung der oben genannten Gesichtspunkte ein Vorentwurf erstellt worden, für den als nächster Verfahrensschritt der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen ist.

 

Danach können als nachfolgende Verfahrensschritte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgen.

 

 

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel macht darauf aufmerksam, dass in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses noch zwei Änderungen beschlossen worden seien, nämlich dass bei der Wegeberbindung nach Norden die Möglichkeit bestehen solle, den Knick zu unterbrechen und dass Garagen auch Tore aufweisen dürfen sollen.