Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt,

 

die Fußgängerzone der Stadt Wyk auf Föhr an den Punkten

 

  • Sandwall zwischen Mittelstraße und Feldstraße

 

nach dem Ende des Lieferverkehrs -11.00 Uhr-  durch Setzen von Absperrpoller zu schließen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Erlaubnis als Einzelfallentscheidung zum Einfahren in die Fußgängerzone während der Sperrzeit bei der Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum beantragt werden.

 

Zur Erhöhung der Überwachungsdichte sollen 2 Kontrolleure eingestellt werden.

 


Herr Herr berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Durch Teileinziehung der Straßen der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr gemäß § 8 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein ist u.a. das Befahren dieser Zone mit Kraftfahrzeugen wie folgt eingeschränkt:

  • Lieferverkehr 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr frei
  • Ankommende und abfahrende Gäste 1 Stunde frei

 

Für Lieferungen und Einfahrten außerhalb dieser Zeiten werden von der Verwaltung rote Fahrzeugplaketten bereitgehalten. Diese Plaketten berechtigen die Fahrzeugführer in dringenden Ausnahmefällen außerhalb der Ladezeit in die Fußgängerzone einzufahren. Für das Jahr 2014 wurden bereits 92 Plaketten beantragt und erteilt.

Leider musste in den vergangenen Jahren zunehmend festgestellt werden, dass die erteilten Plaketten, trotz entsprechender Hinweise in der Bescheiderteilung, größtenteils für ein willkürliches und jederzeitiges Einfahren in die Fußgängerzone missbraucht werden. Sehr zum Ärgernis vieler Bürgerrinnen und Bürger sowie vieler Gäste der Insel Föhr ist ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen während der regulären Sperrzeit feststellbar. Eine wirksame Kontrolle ist kaum möglich.

Um dieser Problematik entgegen zu wirken, wäre es sinnvoll, die Fußgängerzone nach Ende der Ladezeit -11.00 Uhr- an den Punkten

  • Große Straße/Badestraße
  • Hafenstraße/Königstraße
  • Ende Sandwall

 

mit Absperrpoller zu schließen. Für Notfälle und für Anlieger mit eigenen Parkflächen oder Garagen könnte die Wilhelmstraße als Notzufahrt geöffnet bleiben.

Für übrige Verkehrsteilnehmer wäre eine Einfahrt in die Fußgängerzone außerhalb der Sperrzeit nur in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Anmeldung bei der Ordnungsbehörde möglich.

Das tägliche Setzen und Ziehen der Poller könnte durch den städtischen Außendienstmitarbeiter vorgenommen werden. Die vorhandene Beschilderung der Fußgängerzone müsste nicht geändert werden.

 

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen habe empfohlen, zunächst nur den Bereich „Sandwall“ zur Poller abzusperren, zusätzlich aber 2 Kontrolleure einzustellen, die die gesamte Fußgängerzone kontrollieren sollen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig