Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Den Vorschlägen wird zugestimmt.

 

1.    Vergabe von Erbpachtgrundstücken

Für die Vergabe von Erbpachtgrundstücken werden folgende Vergabekriterien (Punktesystem) festgelegt:

- je Kind bis 10 Jahre                                                                                              4 Punkte
- je Kind > 10 Jahre, bis 18 Jahre                                                                          3 Punkte
- für pflegebedürftige/betreuungsbedürftige Personen im Haushalt
  (ärztl. Bescheinigung)                                                                                           4 Punkte
- Personen, die in Wyk wohnen bis 5 Jahre                                                           2 Punkte
- Personen, die in Wyk wohnen > 5 Jahre                                                             3 Punkte
- Personen, die in Wyk arbeiten                                                                             3 Punkte
- Personen, die auf Föhr-Land wohnen                                                                  1 Punkt
- Bauwillige, die in verdichteter Bauweise
  (Doppelhaus, Reihenhaus) bauen wollen                                                             4 Punkte
- Jungfamilien ohne Kinder < 60 Jahre (Alter beider Partner zusammen)            2 Punkte


- bereits vorhandenes Eigentum (Immobilien) >100 m² gilt als Ausschlusskriterium
- Bruttogesamteinkommen vor Abzug pro Haushalt > 80.000 €/Jahr gilt als
  Ausschlusskriterium (Einkommensteuerbescheid)

Die Punktevergabe für den Wohn- und Arbeitsort Wyk bzw. Föhr-Land erfolgt pro Haushalt, nicht pro Person.

Nicht berücksichtigte Bewerbungen werden nochmals vor Vergabe auf Härtefälle geprüft.

 

 

  1. Höhe der Erbpacht

    Die Erbpacht soll 3,00 € pro m²/Jahr betragen. Die Erschließungskosten sind zusätzlich bei Vertragsabschluss in einer Summe zu zahlen.

 

  1. Kaufpreis für frei verkäufliche Grundstücke

    Der Kaufpreis für die frei verkäuflichen Grundstück soll 270,00 €/m² zuzüglich Erschließungskosten betragen.

 

  1. Zukauf von Flächen für die angrenzenden Grundstücke im Fehrstieg

    Die Eigentümer der vom Fehrstieg her angrenzenden Grundstücke möchten gerne Flächen hinzukaufen, da ihre Grundstücke sehr klein sind. Hier ist angedacht, den Grundstückseigentümern einen 3 m tiefen Grundstücksstreifen zum Kauf anzubieten. Der Kaufpreis wird auf 125 €/m² festgelegt.

 


 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr beabsichtigt die Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung.

 

Es sollen sowohl Flächen für den Mietwohnungsbau zur Schaffung von Wohnungen als auch Wohnbauland für einheimische Bauwillige in unterschiedlichen Bauformen geschaffen werden.

 

Als wesentliches Sicherungsinstrument für die langfristige Erhaltung der Dauerwohnnutzung im Plangebiet ein großer Teil der Flächenvergabe im Wege des Erbbaurechts angestrebt.

 

Neben der Festlegung der Höhe eines entsprechenden Erbpachtzinses und eines Kaufpreises für die frei verkäuflichen Flächen sind Vergabekriterien für die Vergabe von Flächen festzulegen.

 

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.05.2014 ausführlich mit der Thematik befass und folgende Vorschläge erarbeitet.

 

 

1.    Vergabe von Erbpachtgrundstücken

- je Kind bis 10 Jahre                                                                                      4 Punkte
- je Kind > 10 Jahre, bis 18 Jahre                                                                   3 Punkte
- für pflegebedürftige/betreuungsbedürftige Personen im Haushalt
  (ärztl. Bescheinigung)                                                                                   4 Punkte
- Personen, die in Wyk wohnen bis 5 Jahre                                                   2 Punkte
- Personen, die in Wyk wohnen > 5 Jahre                                                     3 Punkte
- Personen, die in Wyk arbeiten                                                                      3 Punkte
- Personen, die auf Föhr-Land wohnen                                                          1 Punkte
- Bauwillige, die in verdichteter Bauweise
  (Doppelhaus, Reihenhaus) bauen wollen                                                     4 Punkte
- Jungfamilien ohne Kinder < 60 Jahre (Alter beider Partner zusammen)    2 Punkte
- bereits vorhandenes Eigentum (Immobilien) >100 m² gilt als Ausschlusskriterium
- Bruttogesamteinkommen vor Abzug pro Haushalt > 80.000 €/Jahr gilt als
  Ausschlusskriterium (Einkommensteuerbescheid)

Die Punktevergabe für den Wohn- und Arbeitsort Wyk bzw. Föhr-Land erfolgt pro Haushalt, nicht pro Person.

Nicht berücksichtigte Bewerbungen werden nochmals vor Vergabe auf Härtefälle geprüft.

Härtefälle sollen vom Bürgermeister und den Fraktionssprechern geprüft werden.

 

  1. Höhe der Erbpacht

    Die Erbpacht soll 3,00 € pro m²/Jahr betragen. Die Erschließungskosten sind zusätzlich bei Vertragsabschluss in einer Summe zu zahlen.

 

  1. Kaufpreis für frei verkäufliche Grundstücke

    Der Kaufpreis für die frei verkäuflichen Grundstück soll 270,00 €/m² zuzüglich Erschließungskosten betragen.

 

  1. Zukauf von Flächen für die angrenzenden Grundstücke im Fehrstieg

    Die Eigentümer der vom Fehrstieg her angrenzenden Grundstücke möchten gerne Flächen hinzukaufen, da ihre Grundstücke sehr klein sind. Hier ist angedacht, den Grundstückseigentümern einen 3 m tiefen Grundstücksstreifen zum Kauf anzubieten. Hier müsste der Kaufpreis noch festgelegt werden.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:          

 

Punkt 1:           9 Ja-Stimmen (einstimmig)   

 

Punkt 2:           6 Ja-Stimmen

                        2 Nein-Stimmen

 

Punkt 3:           8 Ja-Stimmen (einstimmig)

                        (Eine Person abwesend)

 

Punkt 4;           9 Ja-Stimmen (einstimmig)