Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr stellt den Jahresabschluss 2012 des Städtischen Liegenschaftsbetriebes wie folgt fest:

 

1. Der Jahresabschluss des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr zum 31.12.2012 wird auf 13.567.065,27 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

2. Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn ermittelt sich wie folgt:

 

  • Per 31.12.2011                     - 178.651,10      EUR

 

  • Verlustausgleich 2011 178.651,10      EUR

 

  • Jahresgewinn 2012                   55.267,90      EUR

 

  • Gesamt                                     55.267,90      EUR

 

3. Der Bestellung der FIDES Treuhandgesellschaft KG, Contrescarpe 97 in 28195 Bremen als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 wird zugestimmt.

 

Mit der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 


Herr Puschmann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2012 des Liegenschaftsbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr wurde von der Steuerkanzlei Andresen und Siedler aufgestellt und von der FIDES Treuhand GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bremen geprüft.

 

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die FIDES folgenden „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ erteilt:

 

„Wir haben des Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht des Eigenbetriebes „Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr, Wyk auf Föhr“, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Durch § 13 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Kommunalprüfungsgesetzes vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf der Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheiit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

 

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht hin, wonach der Eigenbetrieb auch zukünftig auf Einzahlungen der Stadt Wyk auf Föhr zur Verlustabdeckung und der Aufrechterhaltung der Liquidität  angewiesen sein wird.“

 

Bremen, den 4. Februar 2014

 

FIDES Treuhand GmbH & Co.KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

gez. Hoppe                  gez. Lürig

            Wirtschaftsprüfer

 

Der Prüfungsbericht ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das GPA hat den Prüfungsbericht am 04.04.2014 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

„Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der dortigen Stadtvertretung festzustellen.

 

Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen bitte ich sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.“

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in Ergänzung zur Beschlussvorlage ebenfalls noch der/die Abschlussprüfer für das Jahr 2013 bestimmt werden müsse.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig