Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die genannten Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten.


Der Vorsitzende beantragt die nichtöffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte 12 – 14.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig