Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die Tagesordnungspunkte zehn bis vierzehn unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.


Bürgermeisterin Braun beantragt die nichtöffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte zehn bis vierzehn.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig