Vor 2 Jahren seien die Radwege neu beschildert worden. Die Erfahrung habe nun gezeigt, dass einige Beschriftungen etwas unglücklich gewählt seien und evtl. umgestellt werden sollten. Bei einer Befahrung seien die Schilder gesäubert und gerichtet worden. Es stelle sich nun die Frage, wie man im Jahr 2015 verfahren solle; ob die Firma, die seinerzeit die Schilder aufgestellt habe beauftragt werden solle. Der Kostenvoranschlag belaufe sich auf 2.500 €.

 

Es wird dafür plädiert, der bisherigen Linie bei der Beschilderung treu zu bleiben.

 

Frau Braun bittet darum, Leif Hänsch zu informieren, falls irgendwo eine Radwegbeschilderung fehlerhaft sei.

 

In diesem Zusammenhang wird angeregt, wegen der Schäden durch Bisamratten an den Marschwegen Schilder „Seitenstreifen nicht befahrbar“ aufzustellen, um die Gemeinden vor eventuellen Schadenersatzansprüchen zu schützen.