Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Vergabe von Erbpachtgrundstücken

Für die Vergabe von Erbpachtgrundstücken werden folgende Vergabekriterien (Punktesystem) festgelegt:

- je Kind bis 10 Jahre                                                                                       4 Punkte
- je Kind > 10 Jahre, bis 18 Jahre                                                                   3 Punkte
- für pflegebedürftige/betreuungsbedürftige Angehörige im Haushalt
  (geeignete Nachweise)                                                                                 4 Punkte
- Personen, die in Wyk wohnen bis 5 Jahre                                                   2 Punkte
- Personen, die in Wyk wohnen > 5 Jahre                                                      3 Punkte
- Personen, die in Wyk arbeiten                                                                      3 Punkte
- Personen, die auf Föhr-Land wohnen                                                          1 Punkt
- Bauwillige, die in verdichteter Bauweise
  (Doppelhaus, Reihenhaus) bauen wollen                                                     4 Punkte
- Jungfamilien ohne Kinder < 60 Jahre (Alter beider Partner zusammen)     2 Punkte
- bereits vorhandenes Eigentum (Immobilien) >100 m² gilt als Ausschlusskriterium
- Bruttogesamteinkommen vor Abzug pro Haushalt > 80.000 €/Jahr gilt als
  Ausschlusskriterium (Einkommensteuerbescheid)

Die Punktevergabe für den Wohn- und Arbeitsort Wyk bzw. Föhr-Land erfolgt pro Haushalt, nicht pro Person.

Nicht berücksichtigte Bewerbungen können auf Antrag nochmals vor Vergabe auf Härtefälle geprüft werden.

  1. Höhe der Erbpacht

    Die Erbpacht soll 3,00 € pro m²/Jahr betragen. Die Erschließungskosten sind zusätzlich bei Vertragsabschluss in einer Summe zu zahlen.

  2. Kaufpreis für frei verkäufliche Grundstücke

    Der Kaufpreis für die frei verkäuflichen Grundstück soll 270,00 €/m² zuzüglich Erschließungskosten betragen.

  3. Zukauf von Flächen für die angrenzenden Grundstücke im Fehrstieg

    Die Eigentümer der vom Fehrstieg her angrenzenden Grundstücke möchten gerne Flächen hinzukaufen, da ihre Grundstücke sehr klein sind. Hier ist angedacht, den Grundstückseigentümern einen 3 m tiefen Grundstücksstreifen zum Kauf anzubieten. Der Kaufpreis wird auf 125 €/m² festgelegt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit.

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Raffelhüschen bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet die Öffentlichkeit.


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr beabsichtigt die Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung.

 

Es sollen sowohl Flächen für den Mietwohnungsbau zur Schaffung von Wohnungen als auch Wohnbauland für einheimische Bauwillige in unterschiedlichen Bauformen geschaffen werden.

 

Als wesentliches Sicherungsinstrument für die langfristige Erhaltung der Dauerwohnnutzung im Plangebiet ein großer Teil der Flächenvergabe im Wege des Erbbaurechts angestrebt.

 

Neben der Festlegung der Höhe eines entsprechenden Erbpachtzinses und eines Kaufpreises für die frei verkäuflichen Flächen sind Vergabekriterien für die Vergabe von Flächen festzulegen.

 

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.05.2014 ausführlich mit der Thematik befass und folgende Vorschläge erarbeitet.

 

1.    Vergabe von Erbpachtgrundstücken

- je Kind bis 10 Jahre                                                                                      4 Punkte
- je Kind > 10 Jahre, bis 18 Jahre                                                                   3 Punkte
- für pflegebedürftige/betreuungsbedürftige Angehörige im Haushalt
  (ärztl. Bescheinigung)                                                                                   4 Punkte
- Personen, die in Wyk wohnen bis 5 Jahre                                                   2 Punkte
- Personen, die in Wyk wohnen > 5 Jahre                                                     3 Punkte
- Personen, die in Wyk arbeiten                                                                      3 Punkte
- Personen, die auf Föhr-Land wohnen                                                          1 Punkt
- Bauwillige, die in verdichteter Bauweise
  (Doppelhaus, Reihenhaus) bauen wollen                                                     4 Punkte
- Jungfamilien ohne Kinder < 60 Jahre (Alter beider Partner zusammen)    2 Punkte
- bereits vorhandenes Eigentum (Immobilien) >100 m² gilt als Ausschlusskriterium
- Bruttogesamteinkommen vor Abzug pro Haushalt > 80.000 €/Jahr gilt als
  Ausschlusskriterium (Einkommensteuerbescheid)

Die Punktevergabe für den Wohn- und Arbeitsort Wyk bzw. Föhr-Land erfolgt pro Haushalt, nicht pro Person.

Nicht berücksichtigte Bewerbungen werden nochmals vor Vergabe auf Härtefälle geprüft.

  1. Höhe der Erbpacht

    Die Erbpacht soll 3,00 € pro m²/Jahr betragen. Die Erschließungskosten sind zusätzlich bei Vertragsabschluss in einer Summe zu zahlen.

  2. Kaufpreis für frei verkäufliche Grundstücke

    Der Kaufpreis für die frei verkäuflichen Grundstücke soll 270,00 €/m² zuzüglich Erschließungskosten betragen.

  3. Zukauf von Flächen für die angrenzenden Grundstücke im Fehrstieg

    Die Eigentümer der vom Fehrstieg her angrenzenden Grundstücke möchten gerne Flächen hinzukaufen, da ihre Grundstücke sehr klein sind. Hier ist angedacht, den Grundstückseigentümern einen 3 m tiefen Grundstücksstreifen zum Kauf anzubieten.

 

Bürgermeister Raffelhüschen weist darauf hin, dass die Kommunalaufsicht die Vorlage des Einkommensteuerbescheides und einer ärztlichen Bescheinigung bei Pflegebedürftigkeit kritisch sehe und geraten habe, diese Punkte vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit zu beschließen.

Dies stößt auf Unverständnis. Immerhin vergebe die Stadt Wyk auf Föhr äußerst günstige Grundstücke, subventioniere diese quasi. Immer wenn Bürger/innen staatliche Beihilfen erhielten, sei es üblich, dass die „Bedürftigkeit“ nachgewiesen werden müsse.

 

Es wird vorgeschlagen, zur Pflegebedürftigkeit einen „geeigneten Nachweis“ zu verlangen. Dies könne ja z.B. auch der Bescheid der Krankenkasse über die Feststellung der Pflegestufe sein.

 

Es wird weiterhin vorgeschlagen, den Hinweis auf die Prüfung von Härtefällen durch den Zusatz „auf Antrag“ zu ergänzen. Es könne von der Verwaltung kaum verlangt werden, automatisch alle Bewerber die leer ausgegangen seien, auf einen Härtefall zu prüfen.

 

Es wird angeregt, die Bauwilligen nicht sofort mit den Kosten für die Erschließung zu belasten sondern diese auf die Erbpacht umzulegen schließlich solle kostengünstiges Bauen ermöglicht werden. Auch in diesem Fall hätte die Stadt sämtliche Kosten innerhalb von rund 30 Jahren wieder eingenommen.
Es wird beantragt, unter Nr. 2 den Satz „Die Erschließungskosten sind zusätzlich bei Vertragsabschluss in einer Summe zu zahlen.“ heraus zu nehmen.

 

Die Angelegenheit wird ausführlich diskutiert. Schließlich spricht sich die Stadtvertretung mit 5 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen gegen die Herausnahme des Satzes aus.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig