Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

3.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet östlich des Deelswai zwischen Thingwai und Wikingwai, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter : 9;

davon anwesend: .9.; Ja-Stimmen: .9.; Nein-Stimmen: .0.;

Stimmenthaltungen: .0.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Die Gemeinde Nieblum hat am 17.12.2013 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 19.12.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 06.01.2014 bis zum 07.02.2014 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.

 

Herr Meer vom Bauamt des Amtes Föhr-Amrum erläutert die Stellungnahmen und die Beurteilung dazu ausführlich.