Beschlussempfehlung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1.
Für das
Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr westlich des Fehrstieges (gegenüber dem Haidweg)
nördlich des Lindenweges, südlich der Linge und dem Wald im Westen wird der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird
für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2.
Es
werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1 Änderung der Art der Nutzung im
Sinne des faktischen baulichen Bestandes
zu einem Sondergebiet „Wohnen und
Touristenbeherbergung“;
2.2 Begrenzung der Beherbergungsnutzung u. a. zur Erhaltung der Dauerwohnnutzung
unter Berücksichtigung des
Bestandes sowie anderer Plangebiete mit vergleichbarer
städtebaulicher Struktur;
2.3 Im Interesse der Rechtssicherheit und zur begrifflichen Klarstellung
Aufnahme einer
Regelung in den Bebauungsplan, wonach
Umbauten und Nutzungsänderungen im
genehmigten baulichen Bestand
zugelassen werden, auch wenn dieser Bestand das
Maß der baulichen Nutzung
überschreitet.
2.4 Beibehaltung der WA Ausweisung bei der Wohnanlage südlich d. Linge
3.
Mit der
Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
4.
Von der
öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
5.
Dieser
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Die Vorsitzende des
Ausschuss eröffnet das Wort und teilt den Ausschussmitgliedern mit, das für die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
ein Beschluss über die Festlegung der Planungsziele und einen
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes folgen muss.
Von der Verwaltung
wird hinzugefügt, das der Auslöser für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
21 ein aktuellen Antrag ( Nutzungänderung von zwei Wohgnungen zu zwei
Ferienwonungen) gewesen ist.
Anschließend wird
der Sachverhalt an Hand der Vorlage von der Verwaltung erörtert.
Von einem KG
Mitglied wird angemerkt, dass die Wohnanlage die sich nördlich im B-Plangebiet südlich
Linge befindet als Wohngebiet (WA) weiterhin ausgewiesen werden sollte.
Anschließend lässt
die Vorsitzende über die Punkte a) und b) der Beschlussempfehlung gemeinsam
abstimmen.
Frau Sabine Gilleßen nimmt nicht an der
Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja 0 Nein 1 Enthaltung