Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

       Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr westlich des Fehrstieges (gegenüber dem Haidweg) nördlich des Lindenweges, südlich der Linge und dem Wald im Westen  wird der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt.


Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.    Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1  Änderung der Art der Nutzung im Sinne des faktischen baulichen Bestandes
       zu einem Sondergebiet „Wohnen und Touristenbeherbergung“;

2.2 Begrenzung der Beherbergungsnutzung u. a. zur Erhaltung der Dauerwohnnutzung
      unter Berücksichtigung des Bestandes sowie anderer Plangebiete mit vergleichbarer
      städtebaulicher Struktur;

2.3 Im Interesse der Rechtssicherheit und zur begrifflichen Klarstellung Aufnahme einer
      Regelung in den Bebauungsplan, wonach Umbauten und Nutzungsänderungen im  
      genehmigten baulichen Bestand zugelassen werden, auch wenn dieser Bestand das
      Maß der baulichen Nutzung überschreitet.

 

 

2.4 Beibehaltung der WA Ausweisung bei der Wohnanlage südlich d. Linge

 

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

4.    Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).




 

 

 


Die Vorsitzende des Ausschuss eröffnet das Wort und teilt den Ausschussmitgliedern mit, das für die 1.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 ein Beschluss über die Festlegung der Planungsziele und einen Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes folgen muss.

Von der Verwaltung wird hinzugefügt, das der Auslöser für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 ein aktuellen Antrag ( Nutzungänderung von zwei Wohgnungen zu zwei Ferienwonungen) gewesen ist. 

 

Anschließend wird der Sachverhalt an Hand der Vorlage von der Verwaltung erörtert.

 

Von einem KG Mitglied wird angemerkt, dass die Wohnanlage die sich nördlich im B-Plangebiet südlich Linge befindet als Wohngebiet (WA) weiterhin ausgewiesen werden sollte.

 

Anschließend lässt die Vorsitzende über die Punkte a) und b) der Beschlussempfehlung gemeinsam abstimmen.

 

Frau Sabine Gilleßen nimmt nicht an der Abstimmung teil.


Abstimmungsergebnis:           9 Ja                 0 Nein              1 Enthaltung