Sitzung: 04.06.2014 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/002038
Beschlussempfehlung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1.
Für das
Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von
der Gmelinstraße und der Straße "Am Charlottenheim", im Westen von
einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der
Strandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen wird der Beschluss zur
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Wyk auf Föhr
gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im
Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2.
Es
werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1 Änderung der Art der Nutzung vom WR
und WA zu einem Sondergebiet (SO) „Wohnen
Und Touristenbeherbergung“
2.2 Beibehaltung der Begrenzung der Beherbergungsnutzung u. a. zur Erhaltung
der
Dauerwohnnutzung unter
Berücksichtigung des Bestandes sowie anderer Plangebiete
mit vergleichbarer städtebaulicher
Struktur;
2.3 Im Interesse der Rechtssicherheit und zur begrifflichen Klarstellung
Aufnahme einer
Regelung in den Bebauungsplan,
wonach Umbauten und Nutzungsänderungen im
genehmigten baulichen Bestand
zugelassen werden, auch wenn dieser Bestand das
Maß der baulichen Nutzung
überschreitet.
2.4 Die Sondergebiete Charlottenburger Heim und Köllner Heim werden
beibehalten.
3.
Mit der
Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
4.
Von der
öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
5.
Dieser
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage Stadt/002038 und fügt hinzu, dass auch hier wie bei TOP 7 der Auslöser für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 33 ein Antragsverfahren ist.
Da dieses Gebäude vor Aufstellung des Bebauungsplanes bereits genehmigter Bestand gewesen ist, erscheint es sinnvoll eine Ausnahmereglung für Umbauten und Nutzungsänderung innerhalb des genehmigten baulichen Bestandes in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hinsichtlich der Planungsziele ist nach den beschriebenen Rahmbedingungen eine Umstellung der Art und Nutzung vom WR und WA zu einem Sondergebiet (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ notwendig.
Nach Anmerkung eines KG Mitgliedes wird unter Punkt 2.1 nach dem Wort „Nutzung“, die Worte „vom WR und WA zu einem Sondergebiet“ eingefügt.
Nach einer kurzen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung.
Die Punkte a) und b) werden zusammen abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja 0 Nein 0 Enthaltung