Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:

 

       Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße "Am Charlottenheim", im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen wird der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt.


Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.    Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1  Änderung der Art der Nutzung vom WR und WA zu einem Sondergebiet (SO) „Wohnen

        Und Touristenbeherbergung“

2.2 Beibehaltung der Begrenzung der Beherbergungsnutzung u. a. zur Erhaltung der  

      Dauerwohnnutzung unter Berücksichtigung des Bestandes sowie anderer Plangebiete
      mit vergleichbarer städtebaulicher Struktur;

2.3 Im Interesse der Rechtssicherheit und zur begrifflichen Klarstellung Aufnahme einer
      Regelung in den Bebauungsplan, wonach Umbauten und Nutzungsänderungen im  
      genehmigten baulichen Bestand zugelassen werden, auch wenn dieser Bestand das
      Maß der baulichen Nutzung überschreitet.

 

2.4 Die Sondergebiete Charlottenburger Heim und Köllner Heim werden beibehalten.


3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

4.    Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


 

 


Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage Stadt/002038 und fügt hinzu, dass auch hier wie bei TOP 7 der Auslöser für die 1.  Änderung des B-Planes Nr. 33 ein Antragsverfahren ist.

Da dieses Gebäude vor Aufstellung des Bebauungsplanes bereits genehmigter Bestand gewesen ist, erscheint es sinnvoll eine Ausnahmereglung für Umbauten und Nutzungsänderung innerhalb des genehmigten baulichen Bestandes in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hinsichtlich der Planungsziele ist nach den beschriebenen Rahmbedingungen eine Umstellung der Art und Nutzung vom WR und WA zu einem Sondergebiet (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ notwendig.

 

Nach Anmerkung eines KG Mitgliedes wird unter Punkt 2.1 nach dem Wort „Nutzung“, die Worte „vom WR und WA zu einem Sondergebiet“ eingefügt.

Nach einer kurzen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung.

Die Punkte a) und b) werden zusammen abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:           10 Ja               0 Nein              0 Enthaltung