Beschlussempfehlung:
Der seit dem 19.07.2006 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gebiet zwischen den Straßen Strunwai, Ual Saarepswai, Bideelen und Miadwai wird mit einer 1. Änderung um 2 Teilbereiche erweitert. Es handelt sich um die Grundstücke der Rehasan Vermögensverwaltung Amrum GmbH (Haus Löwenherz und Saltkrokan).
Die folgenden Planungsziele werden verfolgt:
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Bestandes durch
a) Sicherung der Art der baulichen Nutzung durch die Festsetzung eines Sondergebietes für die Kur- und Klinikeinrichtungen mit einem klar definierten Nutzungskatalog.
b) Das Haus Saltkrokan unterliegt dem Denkmalschutz und soll gem. § 172 (1) Baugesetzbuch durch einen Genehmigungsvorbehalt geschützt werden.
Die 1. Änderung und Erweiterung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 a BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Gem. § 13 a Abs. 3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt werden.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 5 b ist am 19. 07.2006 in Kraft getreten. Vom Satzungsbeschluss ausgenommen wurden 2 Teilbereiche, um die nunmehr der Bebauungsplan Nr. 5 b erweitert werden soll. Es handelt sich um Grundstücke der Rehasan Vermögensverwaltung Amrum GmbH (Haus Löwenherz und Saltkrokan). Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 b ist Bestandteil eines städtebaulichen Konzeptes mit der Zielrichtung einer umfassenden Überplanung aller Liegenschaften der Rehasan Vermögensverwaltung Amrum GmbH in der Gemeinde Norddorf auf Amrum.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertretung: 9 Davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.