Beschluss:
Die Entscheidung über die Beschlussvorlage wird
zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenübersicht zu erstellen in welcher dargestellt wird:
- Die in den vergangenen 15 Jahren in das
Gebäude investierten Erneuerungs- und Sanierungskosten.
- Die über den derzeitigen
Kostenrahmen von 4,1 Mio. € hinausgehenden voraussichtlichen
Sanierungskosten für zu erwartende weitere Maßnahmen in den nächsten 10-15
Jahren.
- Die Kosten eines Schulneubaus vergleichbarer Größe. In diese Überlegungen sind einzubeziehen die Kosten der Zusammenlegung aller Schularten an einem Standort.
Diese Ergebnisse sind den zuständigen Gremien vorzulegen und zu beraten.
Ausgangssituation
Ausgelöst durch die
organisatorische Zusammenführung der Schularten sind seit mehreren Jahren
(2009) umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Eilun Feer Skuul
vorgesehen. Die Planungen sind wiederholt geändert und vor dem Hintergrund von
Kostenüberlegungen umgestellt worden. Da die notwendigen Sanierungsmaßnahmen
das gesamte Gebäude betreffen, war zuletzt eine Aufteilung in vier
Bauabschnitte vorgesehen, um die Störungen der schulischen Abläufe durch
Baumaßnahmen in einem vertretbaren Rahmen zu halten und zugleich die Kosten
über einen längeren Zeitraum zu verteilen.
Zeitablauf
Nach Bewilligung der
notwendigen Haushaltsmittel war der erste Bauabschnitt mit Baubeginn in den
Sommerferien 2014 vorgesehen. Dieser Bauabschnitt umfasste den Umbau des Foyers
mit Verwaltung und Lehrkräftezimmer im Erdgeschoss sowie den Einbau eines
Fahrstuhls über drei Geschosse. Nach einer Planungsbesprechung am 21.05.2014
mit allen Beteiligten haben sich neue Gesichtspunkte für den weiteren Ablauf
ergeben.
Statik
a) Fahrstuhl
In Zusammenhang mit
dem zu erstellenden Fahrstuhlschacht und den notwendigen Deckendurchbrüchen,
waren Untersuchungen der statischen Situation notwendig.Daraus ergeben sich
Auswirkungen für den Einbau des geplanten Fahrstuhlschachtes. Dieser Eingriff
in die Bausubstanz ist deutlich umfangreicher als ursprünglich geplant. Daher
ist eine frühere Überlegung wieder aufgegriffen worden, wonach der
Fahrstuhlschacht außerhalb des eigentlichen Gebäudes errichtet wird. Mit einer
solchen Lösung wird einerseits der Forderung nach einer barrierefreien
Erreichbarkeit aller Geschosse Rechnung getragen, andererseits aber die
statische Grundkonstruktion des Gebäudes nicht berührt.
Das Planungsbüro hat
eine Kostenermittlung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass diese
Ausführungsvariante keine Kostenvorteile gegenüber der ursprünglichen Planung
mit dem innenliegenden Aufzug hat. Sie verursacht voraussichtlich ca. 20.000,- €
Mehrkosten. Dafür entfallen drei Durchbrüche durch Betondecken, was die
Beeinträchtigungen des Schulbetriebes durch die Baumaßnahmen verringert.
b)
Brandschutzkonzept
Das bereits
vorliegende Brandschutzkonzept geht von einem Brandschutzstandard F 90 aus.
Dieser Standard ist in manchen Bereichen nicht erreicht, woraus sich eine
Nachrüstungserfordernis für die entsprechenden Bauteile ergeben könnte. Mit der
Brandschutzbehörde des Kreises NF wird zur Zeit geklärt, ob weiterhin ein
Brandschutz nach dem vorliegenden Konzept mit F 90 erreicht werden muss, oder
ob aus heutiger Sicht ein Brandschutzstandard F 60 als ausreichend angesehen
werden kann. Bei Schulneubauten ist das nach einer Schulbaurichtlinie von 2010
unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen
sind dann in das Brandschutzkonzept und die weitere Planung einzuarbeiten.
Bauabschnitte
Zuletzt war eine
Aufteilung in vier Bauabschnitte vorgesehen, wobei die Abschnitte im Gebäude
horizontal aufgeteilt waren. Die Planungsbesprechung am 21.05.2014 hat deutlich
gemacht, dass drei Bauabschnitte, die unmittelbar aufeinander folgen,
vorteilhaft sein können. Das Büro hat zwei Varianten vorgelegt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass aus Sicht der technischen Gebäudeplanung sich eine
geschossweise Vorgehensweise von oben nach unten empfiehlt, weil die
Haustechnik im oberen Bereich angeordnet ist und dann bei weiteren Maßnahmen
weiter unten nicht mehr weiter berührt wird. Dann würde im 2. Obergeschoss mit
den Klassenräumen begonnen.
Bei Einbau eines
innenliegenden Aufzugschachtes ist eine vertikale Abwicklung dieser
Teilmaßnahme sinnvoll. Bei einem
außenliegenden Aufzug entfällt die Notwendigkeit einer geschossübergreifenden
Sanierung im Hauptgebäude von EG zum 2. OG. Dann wären die Bauabschnitte unabhängig
voneinander in ihrer Ausführung.
Aus Sicht des
Planungsbüros empfiehlt sich die vertikal Abwicklung der Bauabschnitte (siehe
Anlage), weil dann die Maßnahmen aufeinander folgen und auch die
Ausweichsituation über die Container für einen Gesamtzeitraum bleibt.
Haushaltsmittel
Die Aufteilung der
Haushaltsmittel muss entsprechend der Abfolge der Bauabschnitte erfolgen.
Vorgehensweise
Nach den oben
geschilderten Sachverhalten sind für das weitere Vorgehen nun Entscheidungen zu
treffen hinsichtlich der Anordnung der Aufzugsanlage sowie zur Aufteilung der
Bauabschnitte.
Herr Schmidt vom Bauamt berichtet ausführlich an Hand der Vorlage.
Ergänzend weist Herr Schmidt darauf hin dass die vorliegende Kostengegenüberstellung für den allein stehenden Aufzug Mehrkosten von 30 bis 40.000 € je nach Ausführung vorsieht. Dem stehen unterschiedliche qualitative Vor- beziehungsweise Nachteile gegenüber. Zu den Bauabschnitten betont Herr Schmidt, dass das Planungsbüro eine vertikaler Abschnittsbildung und Abwicklung der Bauabschnitte empfiehlt um Bauzeitenverkürzungen und Kostenvorteile zu erreichen. Bleibt es beim innenliegenden Aufzug, läge dieser im zweiten Bauabschnitt, so dass die lärmintensiven drei Deckendurchbrüche erst in den Sommerferien 2015 erfolgen könnten.
Der Deckendurchbruch für die Treppe im Lehrkräftezimmer läge im ersten Bauabschnitt und wäre günstigstenfalls in den Weihnachtsferien umsetzbar.
Aus den statischen Untersuchungen ergeben sich auch Auswirkungen für den Brandschutz. Dazu wird ein Gespräch mit den betroffenen Fachleuten stattfinden, um zu klären, welche Brandschutzstandards anzunehmen sind und mit welchen Maßnahmen dies zu erreichen sein wird. Herr Schmidt weist darauf hin, dass diese Vorgaben dann Grundlage für die weitere Planung des Architekten sein werden.
Vor diesem Hintergrund ist ein Baubeginn zu den Herbstferien 2014 nicht mehr erreichbar, im Idealfall vielleicht noch vor Ende 2014. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung teilt Herr Schmidt mit, dass das Architekturbüro zurzeit immer noch von 4,1 Millionen Gesamtkosten ausgeht. Je nach Entscheidung über die Bauabschnitte werden die Kosten auf die Bauabschnitte und die Haushaltsjahre verteilt.
Um die Baumaßnahme durchführen zu können müssen mehr Klassen ausgesiedelt werden als geplant. Das Architekturbüro schätzt einen Bedarf von 60 Containern für eine maximale Bauzeit von 2 Jahren. Gegen Ende der Maßnahmen dürften jedoch weniger Container erforderlich sein.
Es wird von Mietkosten in Höhe von 10.000 € pro Monat ausgegangen. Diese sind bisher im Kostenvolumen nicht berücksichtigt.
Es schließt sich eine rege Diskussion und Aussprache an.
Seit nunmehr 30 Jahren ist man dabei Schäden am Gebäude zu beheben mit teilweise unbefriedigenden Ergebnissen( immer noch undichtes Dach, Fassadenerneuerung, Sonnenschutzeinrichtung, Schallschutz, Heizung).
Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Auch sei das Gebäude zu jeder Zeit sowohl bei der Bevölkerung, der Lehrerschaft aber auch den Schülern unbeliebt gewesen.
Die für 4,1 Millionen geplanten Maßnahmen verbessern den Brand-und Schallschutz, fraglich bleibt aber welche Folgekosten in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten weiter auf den Schulträger zukommen. Hier stellt sich die Frage, ob nicht ein Schulneubau die bessere Lösung sowohl von den Kosten als auch von den emotionalen Befindlichkeiten aller Betroffenen her sein könnte. Herr Schmidt erwidert hierzu, dass das Planungsbüro einen Schulneubau ohne Abbruchkosten auf circa 32 Millionen schätzt (grober Schätzwert) Zurzeit ist auch keine Schulbauförderung bekannt. Fördermittel gibt es lediglich für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel energetische Sanierung.
In der Diskussion wird die Überlegung eingebracht, dass es Sinn machen könnte, alle Schulen auf Föhr an einem Standort zusammenzufassen. Dabei wäre der vorhandene Standorte mit dem Sportzentrum ideal.
Es gilt zu prüfen und gegenüber zu stellen die Kosten einer Sanierung über 30 Jahre zu einem Neubau. Es finden Überlegungen statt, ob hierfür eine Arbeitsgruppe gebildet werden sollte. Dies wird aber zu diesem Zeitpunkt noch als zu früh angesehen.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Entscheidung über die Beschlussvorlage zurückgestellt wird. Dafür soll eine Kostenübersicht wie diskutiert gefertigt werden.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen