Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Entscheidung über die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenübersicht zu erstellen in welcher dargestellt wird:

 

  1.  Die in den vergangenen 15 Jahren in das Gebäude investierten Erneuerungs- und Sanierungskosten.

  2. Die über den derzeitigen Kostenrahmen von 4,1 Mio. € hinausgehenden voraussichtlichen Sanierungskosten für zu erwartende weitere Maßnahmen in den nächsten 10-15 Jahren.

  3. Die Kosten eines Schulneubaus vergleichbarer Größe. In diese Überlegungen sind einzubeziehen die Kosten der Zusammenlegung aller Schularten an einem Standort.

 

Diese Ergebnisse sind den zuständigen Gremien vorzulegen und zu beraten.


 

 

Ausgangssituation

 

Ausgelöst durch die organisatorische Zusammenführung der Schularten sind seit mehreren Jahren (2009) umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Eilun Feer Skuul vorgesehen. Die Planungen sind wiederholt geändert und vor dem Hintergrund von Kostenüberlegungen umgestellt worden. Da die notwendigen Sanierungsmaßnahmen das gesamte Gebäude betreffen, war zuletzt eine Aufteilung in vier Bauabschnitte vorgesehen, um die Störungen der schulischen Abläufe durch Baumaßnahmen in einem vertretbaren Rahmen zu halten und zugleich die Kosten über einen längeren Zeitraum zu verteilen.

 

 

Zeitablauf

 

Nach Bewilligung der notwendigen Haushaltsmittel war der erste Bauabschnitt mit Baubeginn in den Sommerferien 2014 vorgesehen. Dieser Bauabschnitt umfasste den Umbau des Foyers mit Verwaltung und Lehrkräftezimmer im Erdgeschoss sowie den Einbau eines Fahrstuhls über drei Geschosse. Nach einer Planungsbesprechung am 21.05.2014 mit allen Beteiligten haben sich neue Gesichtspunkte für den weiteren Ablauf ergeben.

 

Statik

 

a) Fahrstuhl

In Zusammenhang mit dem zu erstellenden Fahrstuhlschacht und den notwendigen Deckendurchbrüchen, waren Untersuchungen der statischen Situation notwendig.Daraus ergeben sich Auswirkungen für den Einbau des geplanten Fahrstuhlschachtes. Dieser Eingriff in die Bausubstanz ist deutlich umfangreicher als ursprünglich geplant. Daher ist eine frühere Überlegung wieder aufgegriffen worden, wonach der Fahrstuhlschacht außerhalb des eigentlichen Gebäudes errichtet wird. Mit einer solchen Lösung wird einerseits der Forderung nach einer barrierefreien Erreichbarkeit aller Geschosse Rechnung getragen, andererseits aber die statische Grundkonstruktion des Gebäudes nicht berührt.

 

Das Planungsbüro hat eine Kostenermittlung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass diese Ausführungsvariante keine Kostenvorteile gegenüber der ursprünglichen Planung mit dem innenliegenden Aufzug hat. Sie verursacht voraussichtlich ca. 20.000,- € Mehrkosten. Dafür entfallen drei Durchbrüche durch Betondecken, was die Beeinträchtigungen des Schulbetriebes durch die Baumaßnahmen verringert.

 

b) Brandschutzkonzept

Das bereits vorliegende Brandschutzkonzept geht von einem Brandschutzstandard F 90 aus. Dieser Standard ist in manchen Bereichen nicht erreicht, woraus sich eine Nachrüstungserfordernis für die entsprechenden Bauteile ergeben könnte. Mit der Brandschutzbehörde des Kreises NF wird zur Zeit geklärt, ob weiterhin ein Brandschutz nach dem vorliegenden Konzept mit F 90 erreicht werden muss, oder ob aus heutiger Sicht ein Brandschutzstandard F 60 als ausreichend angesehen werden kann. Bei Schulneubauten ist das nach einer Schulbaurichtlinie von 2010 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sind dann in das Brandschutzkonzept und die weitere Planung einzuarbeiten.

 

 

Bauabschnitte

 

Zuletzt war eine Aufteilung in vier Bauabschnitte vorgesehen, wobei die Abschnitte im Gebäude horizontal aufgeteilt waren. Die Planungsbesprechung am 21.05.2014 hat deutlich gemacht, dass drei Bauabschnitte, die unmittelbar aufeinander folgen, vorteilhaft sein können. Das Büro hat zwei Varianten vorgelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aus Sicht der technischen Gebäudeplanung sich eine geschossweise Vorgehensweise von oben nach unten empfiehlt, weil die Haustechnik im oberen Bereich angeordnet ist und dann bei weiteren Maßnahmen weiter unten nicht mehr weiter berührt wird. Dann würde im 2. Obergeschoss mit den Klassenräumen begonnen.

Bei Einbau eines innenliegenden Aufzugschachtes ist eine vertikale Abwicklung dieser Teilmaßnahme sinnvoll.  Bei einem außenliegenden Aufzug entfällt die Notwendigkeit einer geschossübergreifenden Sanierung im Hauptgebäude von EG zum 2. OG. Dann wären die Bauabschnitte unabhängig voneinander in ihrer Ausführung.

 

Aus Sicht des Planungsbüros empfiehlt sich die vertikal Abwicklung der Bauabschnitte (siehe Anlage), weil dann die Maßnahmen aufeinander folgen und auch die Ausweichsituation über die Container für einen Gesamtzeitraum bleibt.

 

Haushaltsmittel

 

Die Aufteilung der Haushaltsmittel muss entsprechend der Abfolge der Bauabschnitte erfolgen.

 

Vorgehensweise

 

Nach den oben geschilderten Sachverhalten sind für das weitere Vorgehen nun Entscheidungen zu treffen hinsichtlich der Anordnung der Aufzugsanlage sowie zur Aufteilung der Bauabschnitte.

 

Herr Schmidt vom Bauamt berichtet ausführlich an Hand der Vorlage.

 

Ergänzend weist Herr Schmidt darauf hin dass die vorliegende Kostengegenüberstellung für den allein stehenden Aufzug Mehrkosten von 30 bis 40.000 € je nach Ausführung vorsieht. Dem stehen unterschiedliche qualitative Vor- beziehungsweise Nachteile gegenüber. Zu den Bauabschnitten betont Herr Schmidt, dass das Planungsbüro eine vertikaler Abschnittsbildung und Abwicklung der Bauabschnitte empfiehlt um Bauzeitenverkürzungen und Kostenvorteile zu erreichen. Bleibt es beim innenliegenden Aufzug, läge dieser im zweiten Bauabschnitt, so dass die lärmintensiven drei Deckendurchbrüche erst in den Sommerferien 2015 erfolgen könnten.

 

Der Deckendurchbruch für die Treppe im Lehrkräftezimmer läge im ersten Bauabschnitt und wäre günstigstenfalls in den Weihnachtsferien umsetzbar.

 

Aus den statischen Untersuchungen ergeben sich auch Auswirkungen für den Brandschutz. Dazu wird ein Gespräch mit den betroffenen Fachleuten stattfinden, um zu klären, welche Brandschutzstandards anzunehmen sind und mit welchen Maßnahmen  dies zu erreichen sein wird. Herr Schmidt  weist darauf hin, dass diese Vorgaben dann Grundlage für die weitere Planung des Architekten sein werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist ein Baubeginn zu den Herbstferien 2014 nicht mehr erreichbar, im Idealfall vielleicht noch vor Ende 2014. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung teilt Herr Schmidt mit, dass das Architekturbüro zurzeit immer noch von 4,1 Millionen Gesamtkosten ausgeht. Je nach Entscheidung über die Bauabschnitte werden die Kosten auf die Bauabschnitte und die Haushaltsjahre verteilt.

 

Um die Baumaßnahme durchführen zu können müssen mehr Klassen ausgesiedelt werden als geplant. Das Architekturbüro schätzt einen Bedarf von 60 Containern für eine maximale Bauzeit von 2 Jahren. Gegen Ende der Maßnahmen dürften jedoch weniger Container erforderlich sein.

Es wird von Mietkosten in Höhe von 10.000 € pro Monat ausgegangen. Diese sind bisher im Kostenvolumen nicht berücksichtigt.

 

Es schließt sich eine rege Diskussion und  Aussprache an.

 

Seit nunmehr 30 Jahren ist man dabei Schäden am Gebäude zu beheben mit teilweise unbefriedigenden Ergebnissen( immer noch undichtes Dach, Fassadenerneuerung, Sonnenschutzeinrichtung, Schallschutz, Heizung).

 

Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Auch sei das Gebäude zu jeder Zeit sowohl bei der Bevölkerung, der Lehrerschaft aber auch den Schülern unbeliebt gewesen.

 

Die für 4,1 Millionen geplanten Maßnahmen verbessern den Brand-und Schallschutz, fraglich bleibt aber welche Folgekosten in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten weiter auf den Schulträger zukommen. Hier stellt sich die Frage, ob nicht ein Schulneubau die bessere Lösung sowohl von den Kosten als auch von den emotionalen Befindlichkeiten aller Betroffenen her sein könnte. Herr Schmidt erwidert hierzu, dass das Planungsbüro einen Schulneubau ohne Abbruchkosten auf circa 32 Millionen schätzt (grober Schätzwert) Zurzeit ist auch keine Schulbauförderung bekannt. Fördermittel gibt es lediglich für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel energetische Sanierung.

In der Diskussion wird die Überlegung eingebracht, dass es Sinn machen könnte, alle Schulen auf Föhr an einem Standort zusammenzufassen. Dabei wäre der vorhandene Standorte mit dem Sportzentrum ideal.

Es gilt zu prüfen und gegenüber zu stellen die Kosten einer Sanierung über 30 Jahre zu einem Neubau. Es finden Überlegungen statt, ob hierfür eine Arbeitsgruppe gebildet werden sollte. Dies wird aber zu diesem Zeitpunkt noch als zu früh angesehen.

 

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Entscheidung über die Beschlussvorlage zurückgestellt wird. Dafür soll eine Kostenübersicht wie diskutiert gefertigt werden.


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen