Sitzung: 26.06.2014 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: Stadt/002041
Beschluss:
Die Gesamtplanung für den Neubau der Alten
Mole ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes zu erstellen. Die
entsprechenden Anträge auf Gewährung von Fördermitteln sind einzureichen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Ausstattung und Gestaltung der Alten
Mole im Wyker Hafen genügt in ihrer jetzigen Funktion und Ausgestaltung nicht
mehr den Anforderungen, die heute an moderne Hafenanlagen gestellt werden.
Zudem ist die Mole bereits seit Jahren stark baufällig und kann nur noch
eingeschränkt genutzt werden. Durch häufige Absackungen ist es bereits mehrfach
zu Verkehrsgefährdungen gekommen. Die Beseitigung der Beschädigungen führt seit
Jahren zu nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwendungen.
Für einen Neubau der Mole wurde bereits ein
Vorentwurf durch das Ingenieurbüro Mohn gefertigt. Im Zuge der Neugestaltung
ist vorgesehen, durch eine Erhöhung der gesamten Kaifläche eine Angleichung an
die benachbarten Hafenbereiche vorzunehmen, um eine verbesserte Nutzung zu
erzielen und die Häufigkeit der Überflutungen erheblich zu reduzieren.
Weiter soll die vorhandene
Niedrigwassertreppe durch den Bau eines Schwimmpontons ersetzt werden, um eine
gefahrlose Nutzung für die Ausflugschifffahrt sowie insbesondere für
Krankentransporte mit den Schiffen der DGzRS zu ermöglichen.
Es wird ferner angeregt, am Molenkopf den
Einbau einer festen Slipanlage für Boote der Rettungsdienste und Feuerwehr
sowie für kleinere Sportboote vorzusehen.
Nach den überwiegend positiven Erfahrungen
mit den Seiteneinstiegen in den Fährhäfen Dagebüll, Wittdün und Wyk sollen bei
einem Neubau der Alten Mole ebenfalls die Voraussetzungen für den Bau eines
Seiteneinstieges im Bereich des Anlegers 1 geschaffen werden. Hier wird der Bau
einer Schwimm-Pontonausführung empfohlen.
Zeitgleich mit der Vorplanung für den Neubau
der Alten Mole durch den Hafenbetrieb hat die Wyker Dampfschiffs-Reederei
Föhr-Amrum GmbH (W.D.R.) die Planungen für den Neubau des Fähranlegers 1
aufgenommen. Das Ende der Nutzungsdauer der Fährbrücke wird in absehbarer Zeit
erreicht sein. Es ist vorgesehen, die vorhandene Brücke mit einer Länge von nur
20m gegen einen Neubau mit einer 24m-Brücke zu ersetzen.
Gemeinsam mit der W.D.R wurden verschiedene
Varianten untersucht. Hierbei wurde die Weiternutzung des bestehenden
Widerlagers, aber auch ein Neubau in Form einer großzügigeren Umgestaltung der
Kaifläche mit einer leichten Verlagerung des Fährbettes in die Überlegungen mit
einbezogen.
Es wird eine Verschwenkung des Liegeplatzes
aufgrund der erheblichen Verbesserung der nautischen Bedingungen für die
Ansteuerung des Fähranlegers empfohlen. Hierdurch könnten zudem deutlich
größere Kaiflächen geschaffen werden.
Um das weitere Verfahren fortzuführen, sind
zunächst die Planungsgrundlagen festzulegen. Hierbei sollen folgende Punkte als
Ausbaukomponenten für die Investitionsmaßnahme umgesetzt werden:
- Erhöhung der
gesamten Kaifläche auf das Niveau der benachbarten Hafenbereiche
- Neubau eines
Schwimmpontons als Anlegevorrichtung für den Seenotretter
- Bau einer
Slipanlage für Boote am Molenkopf
- Bau eines
Seiteneinstieges für Fährschiffe als Pontonlösung
- Verschwenkung
des Fährliegeplatzes durch den Neubau einer Anlegebrücke
durch die W.D.R.
unter gleichzeitiger Vergrößerung der Kaifläche
Unter Berücksichtigung der vorgenannten
Grundlagen wurde ein entsprechender Vorentwurf gefertigt, der als Anlage der
Vorlage beigefügt ist.
Herr Koch berichtet über das Vorhaben. Der
Werksausschuss habe dem Vorhaben bereits zugestimmt.
Es sei angemerkt worden, dass ein Leuchtturm
am Hafen als Ersatz für bestehende Lichtanlage errichtet werden solle. Es soll zudem ein
überdachter Wartebereich gebaut werden.
Die Kosten werden auf ca. 4 Millionen Euro
geschätzt.
Es wird angefragt, wie es bezüglich der
Rechtslage sei. Hier wird insbesondere auf das Eigentum der W.D.R. an den
Brücken angespielt. Es wir geäußert, dass keine rechtlichen Bedenken gesehen
werden. In anderen Häfen seien auch Brücken in Hand der Reedereien.
Es wird die Aussage diskutiert, dass ein
Schwimmponton nur die Abfertigung einer Schiffshöhe nutzbar sei.
Abstimmungsergebnis: einstimmig