Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Möglichkeit der Zuschussgewährung wird durch Abschluss der Kooperationsvereinbarung zugestimmt.


Frau Braun berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2014 angekündigt, hat das Schulamt des Kreises Nordfriesland nun mit Schreiben vom 09.04.2014 mitgeteilt, dass das Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein die Schulsozialarbeit zur Unterstützung des schulischen Erziehungsauftrags auch im Jahre 2014 fördert.

 

Die Schulen sollen durch den bereitgestellten Zuschuss der Landesregierung bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützt werden. Im Interesse einer frühzeitigen Intervention dienen die Mittel vorrangig der Förderung von Schulsozialarbeit an Grundschulen. Damit wird berücksichtigt, dass die Möglichkeit, Erziehungskonflikte zu Iösen, umso größer ist, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind.

 

Das Schulgesetz Iegt in § 6 Abs. 6 nicht fest, in welcher Form die Schulsozialarbeit gefördert werden soll und eröffnet damit große Handlungsspielräume. Das Spektrum der Unterstützung von Schulen durch sozialpädagogische Fachkräfte reicht von der schülerbezogenen Einzelfallhilfe und der sozialpädagogischen Gruppenarbeit über die enge Verzahnung der Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe bis hin zur Elternarbeit.

 

Um an den Grundschulstandorten die Schulsozialarbeit zu fördern, bewilligt das Schulamt des Kreises Nordfriesland im Namen des Landes Schleswig-Holstein dem Amt Föhr-Amrum als Schulträger für das Jahr 2014 einen Zuschuss

 

für die Grundschule Föhr-Land in Höhe von mindestens 4.180,--€,

 

für die Rüm-Hart-Schule in Höhe von mindestens 5.852,--€ sowie

 

für den Grundschulbereich der Öömrang Skuul einen Betrag in Höhe von mindestens 2.888,--€.

 

Dieser Betrag wird garantiert. Am Ende des Jahres erfolgt eine Endabrechnung aller

bewilligten Mittel für alle im Kreis Nordfriesland berücksichtigten Schulträger. Sofern dann noch Restmittel verfügbar sind, werden diese anhand der Schülerzahlen an alle Projektteilnehmer verteilt.

 

Zur Ermittlung der Höhe der Zuschussgewährung wurden die Schülerzahlen in der Primarstufe im Kreis Nordfriesland aus der Septemberstatistik 2013 des Statistischen Landesamtes herangezogen.

 

Mit diesem finanziellen Zuschuss des Landes Schleswig-Holsteins werden die anfallenden Personalkosten der Schulsozialarbeit im Zuständigkeitsbereich gefördert.

 

Damit die Mittel zur Verfügung gestellt werden können, muss eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schulamt des Kreises Nordfriesland und dem Amt Föhr-Amrum als Schulträger geschlossen werden. Diese liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Die Projektlaufzeit beginnt am 01.01.2014 und endet mit Ablauf des Jahres 2014.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig