Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr wird beschlossen.

 


Herr Poschmann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach einer gemeinsamen Ausschreibung mit den Hafenbetrieben Wittdün und Dagebüll sowie der Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH bezieht der Städtischen Hafenbetrieb mittlerweile Strom von der Föhrer Windkraft GmbH. Weiter wurden zum Jahresbeginn 2014 sämtliche Stromversorgungsanlagen für Schiffe der W.D.R. vom Städtischen Hafenbetrieb übernommen. Bisher hat die W.D.R. über das vorhandene Leitungsnetz des Hafenbetriebes bei einem Versorgungsunternehmen auf eigene Rechnung Strom bezogen. Aufgrund der veränderten Gegebenheiten sind die Entgelte für den Strombezug anzupassen.

 

In diesem Zusammenhang sollen ebenfalls die Entgelte für den Bezug von Frischwasser angepasst werden. Für Großabnehmer wird künftig ebenfalls ein Tarif in die Entgeltordnung aufgenommen.

 

Die Tarife werden wie folgt festgesetzt:

 

Frischwasser               je 1.000 l          4,00 €              (unverändert)

                                    je 1.000 l          2,00 €              (ab 1.000 m³ Verbrauch)

 

Strom                          je Kw/h            0,45 €             (unverändert)

                                    je Kw/h            0,25 €              (ab 10.000 Kw/h Verbrauch)

 

Die vorgenannten Änderungen wurden in eine Nachtragssatzung eingearbeitet.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig