Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr umgrenzt durch Süderstraße, Mühlenstraße, Feldstraße und Badestraße und insbesondere für einen räumlichen Teilgeltungsbereich im nordwestlichen Teilabschnitt der Johannesstraße und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.     Der Entwurf der Planänderung und die Begündung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4  Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22  ist von der Stadtvertretung am 19.09.2013 gefasst worden. Ziele der Planänderung waren

 

1.    Im Interesse der Rechtsicherheit und zur begrifflichen Klarstellung soll eine Regelung in den Bebauungsplan aufgenommen werden, wonach Umbauten und Nutzungsänderungen im genehmigten baulichen Bestand zugelassen werden, auch wenn das Maß der baulichen Nutzung überschritten ist.

2.    Die Zulässigkeit gastronomisch genutzter Außenterrassen soll planungsrechtlich geregelt werden, in dem des festgesetzte Maß der überbaubaren Flächen (GRZ) sowie die Baugrenzen in begrenzten Umfang überschritten werden dürfen.

3.    Für einen Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes sollen die Ausweisungen zum Maß der Nutzung, zum Verlauf der Baugrenzen und zur Anzahl der Geschosse vor dem Hintergrund geänderter städtebaulicher Zielvorstellungen planungsrechtlich geordnet und neu geregelt werden.

Inhalte des Entwurfs

Das mit der Planung beauftragte Kreisbauamt hat zwischenzeitlich einen Entwurf der Planänderung vorgelegt, worin auch die Angleichung der Textfestsetzung an die Inhalte der Ortsgestaltungssatzung  vorgesehen ist. Diese Entwurfsfassung ist Gegenstand der Beratung in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 04.06.2014 gewesen. Die textlichen Inhalte des Entwurfs wurden im Wesentlichen gebilligt. Die Änderung der Festsetzungen zu Baugrenzen sowie zum Maß der Nutzung in einem Teilbereich wurden dahingehend geändert, dass der neue Baugrenzenverlauf die bisherigen Baufelder abdeckt. Die angedachte Erhöhung des Nutzungsmaßes durch eine Umstellung von GRZ (Grundflächenzahl) auf die Festlegung einer absoluten Zahl als GR (überbaubare Grundfläche) ist nach einer erneuten Stellungnahme des Kreisbauamtes städtebaulich nicht begründbar. Daher würde der Plan durch eine solche Festsetzungsweise rechtlich angreifbar.

 

Stattdessen müsste dann das Maß der Nutzung im gesamten Plangebiet angehoben werden. Dies wiederum liefe den ursprünglichen Planungszielen zur Begrenzung des Nutzungsmaßes, die seit 1983 und 1995 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt wurden, zuwider.

 

Vor diesem Hintergrund wird das bisher festgesetzte  Maß der Nutzung beibehalten.

 

Verfahrensablauf

Es wäre nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, um danach die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchführen zu können.

 

 

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel macht darauf aufmerksam, dass sich noch eine Änderung im Textteil ergeben habe, nämlich, dass Fachdächer bei Garagen und Carports erlaubt seien sollen.

 

Vor der Diskussion und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt verlässt Herr Klaus Herpich wegen Befangenheit den Sitzungssaal.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 15

 

Ja-Stimmen: 12;  Nein-Stimmen: 0;  Stimmenthaltungen: 2   

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  Klaus Herpich