Beschluss:
Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss
1.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 22 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr umgrenzt durch Süderstraße,
Mühlenstraße, Feldstraße und Badestraße und insbesondere für einen räumlichen
Teilgeltungsbereich im nordwestlichen Teilabschnitt der Johannesstraße und der
Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf der Planänderung und die Begündung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis
Der
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 ist von der Stadtvertretung am 19.09.2013
gefasst worden. Ziele der Planänderung waren
1.
Im Interesse der Rechtsicherheit und zur
begrifflichen Klarstellung soll eine Regelung in den Bebauungsplan aufgenommen
werden, wonach Umbauten und Nutzungsänderungen im genehmigten baulichen Bestand
zugelassen werden, auch wenn das Maß der baulichen Nutzung überschritten ist.
2.
Die Zulässigkeit gastronomisch genutzter
Außenterrassen soll planungsrechtlich geregelt werden, in dem des festgesetzte
Maß der überbaubaren Flächen (GRZ) sowie die Baugrenzen in begrenzten Umfang
überschritten werden dürfen.
3.
Für einen Teilgeltungsbereich des
Bebauungsplanes sollen die Ausweisungen zum Maß der Nutzung, zum Verlauf der
Baugrenzen und zur Anzahl der Geschosse vor dem Hintergrund geänderter
städtebaulicher Zielvorstellungen planungsrechtlich geordnet und neu geregelt
werden.
Inhalte des
Entwurfs
Das mit der Planung beauftragte Kreisbauamt hat zwischenzeitlich einen Entwurf der Planänderung vorgelegt, worin auch die Angleichung der Textfestsetzung an die Inhalte der Ortsgestaltungssatzung vorgesehen ist. Diese Entwurfsfassung ist Gegenstand der Beratung in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 04.06.2014 gewesen. Die textlichen Inhalte des Entwurfs wurden im Wesentlichen gebilligt. Die Änderung der Festsetzungen zu Baugrenzen sowie zum Maß der Nutzung in einem Teilbereich wurden dahingehend geändert, dass der neue Baugrenzenverlauf die bisherigen Baufelder abdeckt. Die angedachte Erhöhung des Nutzungsmaßes durch eine Umstellung von GRZ (Grundflächenzahl) auf die Festlegung einer absoluten Zahl als GR (überbaubare Grundfläche) ist nach einer erneuten Stellungnahme des Kreisbauamtes städtebaulich nicht begründbar. Daher würde der Plan durch eine solche Festsetzungsweise rechtlich angreifbar.
Stattdessen müsste dann das Maß der Nutzung im gesamten Plangebiet angehoben werden. Dies wiederum liefe den ursprünglichen Planungszielen zur Begrenzung des Nutzungsmaßes, die seit 1983 und 1995 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt wurden, zuwider.
Vor diesem Hintergrund wird das bisher festgesetzte Maß der Nutzung beibehalten.
Verfahrensablauf
Es wäre nun der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, um danach die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchführen zu können.
Frau Dr.
Ofterdinger-Daegel macht darauf aufmerksam, dass sich noch eine Änderung im
Textteil ergeben habe, nämlich, dass Fachdächer bei Garagen und Carports
erlaubt seien sollen.
Vor der Diskussion
und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt verlässt Herr Klaus Herpich wegen
Befangenheit den Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 2
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Klaus Herpich