Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeinde Oldsum beschließt die Ortsgestaltungssatzung mit den vorgenannten Änderungen (Anlage).

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oldsum ist geprägt von dem für die Inseldörfer typsischen uthland-friesischen Baustil. In der jüngeren Vergangenheit wurden leider vermehrt Bauanträge eingereicht, die diesen bei der Gestaltung von baulichen Anlagen nicht berücksichtigten. Die Gemeinde Oldsum beabsichtigt daher, zum Schutz des ortsbildrägenden Baustils eine Ortsgestaltungssatzung gemäß § 84 Landesbauordnung Schleswig-Holstein zu erlassen, insbesondere mit Regelungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (§ 84 Abs. 1 Nr. 1 LBO).

 

In den vorangegangenen Sitzungen der Gemeindevertretung sowie in einem Abstimmungsgespräch mit dem Amt Föhr-Amrum am 19.06.2014 wurden die beabsichtigten Regelungen, die in die Ortsgestaltungssatzung aufgenommen werden sollen, erörtert.

 

Der vorliegenden Entwurf der Ortsgestaltungssatzung Oldsum enthält die abgestimmten Regelungen und soll als Satzung gemäß § 84 Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschlossen werden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Ortsgestaltungssatzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 4 2) I. e. Außenantennen mit Ausnahme von Parabolspiegel-/ Satellitenantennen – wird gestrichen.

 

§ 4 2) II wird Buchstabe „c.“ hinzugefügt.

c. Außenantennen einschließlich Parabolspiegel-/ Satellitenantennen.

 

§ 5 2) b. wird ersetzt durch:

b. rot, weiß oder grau verputzte, gestrichene oder geschlämmte Fassaden.

 

§ 6 1) wird wie folgt geändert:

Anbauten in Form von Wintergärten dürfen abweichend von den §§ 3 und 5 dieser Satzung in Ständerbauweise mit Glasfassaden errichtet werden. Als Dachformen sind auch flach geneigte Dächer und Pultdächer in Glas zulässig.


Abstimmungsergebnis:           ja – 8 Stimmen (einstimmig)