Die Gemeinde Wrixum hat drei Erbpachtgrundstücke zu vergeben. Die Bürgermeisterin erklärt, dass sich die Gemeindevertreter/innen aus vielen Bewerbern für die drei anwesenden Familien entschieden haben.

 

Alle Anwesenden stellen sich kurz vor.

 

Die Bürgermeisterin spricht die Verträge „Kaufvertrag über ein Wohnungserbbaurecht“, „Bestellung eines Erbbaurechts“ und „Teilungserklärung gemäß § 8 WEG“ durch und beantwortet alle auftretenden Fragen.

 

Bürgermeisterin Braun erläutert, dass jedes der Grundstücke mit einem Wohnhaus, dass mindestens zu 2/3 selbst genutzt werden muss, bebaut werden darf. Sie erklärt, dass die Gemeinde die drei Grundstücke erschließungstechnisch hergestellt habe. Die Pächter müssen lediglich die Hausanschlusskosten tragen. Die Bürgermeisterin weist des weiteren darauf hin, dass die Pächter Grunderwerbssteuerpflichtig sind.