Da die Hecken der Grundstückseigentümer teilweise über die Grundstücksgrenzen hinausragen würden, wolle die Gemeinde darauf hinwirken, dass alle Grundstücksbesitzer ihre Hecken bis zum 31. Juli zurückschneiden.

 

Es sei zu überlegen, ob die Gemeinde in der Marsch ein Fernrohr mit entsprechenden Infotafeln aufstellen lassen solle.