Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Gemeindevertretung Nebel hat am 19.02.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 gefasst.  Planungsziel der Gemeindevertretung war eine Sicherung des  vorhandenen Bestandes des Hotelgebäudes, der Terrasse und der Nebenanlagen. Das Verfahren wurde bis zum Satzungsbeschluss, der am 04.03.2014 gefasst wurde, durchgeführt Nach einer Prüfung der Festsetzungen hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Planunterlagen hinsichtlich des zulässigen Maßes der Nutzung nochmals anzupassen.  Die Grundflächenzahl (GRZ) wird nun mit 0,15 (statt mit bisher 0,2) festgesetzt. Die zulässige gastronomische Außenterrasse darf diese GRZ bis zu einer GRZ von 0,2 überschreiten. Damit werden die Grundflächen des Hauptgebäudes und der Terrasse abgedeckt. Eine bauliche Erweiterung ist  damit ausgeschlossen, denn es ist lediglich der Bestand (Hauptgebäude und Terrasse) planungsrechtlich gesichert.      

 Die Anpassung macht eine Aufhebung des Satzungsbeschlusses notwendig. Gleichzeitig soll ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange soll verkürzt durchgeführt werden.