Herr Liebing, Mitglied des Deutschen Bundestages, habe auf die Resolution zur Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung geantwortet. Ebenso sei eine Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingegangen. Die Novelle zum Bauplanungsrecht und zur geänderten UVP-Richtlinie sei weiter in der Beratung. Eine generelle Neudefinition der Nutzungsart „Wohnen“ erscheine weder erforderlich, noch sachgerecht.