Beschluss: geändert beschlossen

Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass die Möglichkeit des gebührenfreien Parkens bis zu einer Stunde geschaffen werden soll. Die vorhandene Schrankenanlage ist technisch entsprechend umzurüsten. Ebenfalls wird betont, dass diese Möglichkeit nur auf dem Sauermannsparkplatz geschaffen werden soll.

 

Gegen die Niederschrift der 7. Sitzung werden ansonsten keine Einwände vorgebracht.

 


 

Der Vertreter der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ fragt an, ob der Antrag seiner Fraktion auf Einführung von Parkgebühren für die Parkplätze am Wellenbad und am Heymannsweg durch den Beschluss dieses Ausschusses in der letzten Sitzung eigentlich erledigt und damit endgültig abgelehnt sei oder ob der Antrag an den Hauptausschuss und letztlich an die Stadtvertretung weitergeleitet werden soll. Ihm wird geantwortet, es liege lediglich ein Antrag an den Vorsitzenden dieses Ausschusses vor und dieser Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.02.2006 diesen Antrag mit einer Ja-Stimme und zehn Nein-Stimmen abgelehnt. Eine Verweisung an ein anderes städtisches Gremium ist nicht erfolgt.
Im Rahmen dieser Erörterung wird aus dem Ausschuss moniert, warum der in der 8. Sitzung gefasste Beschluss auf Einführung einer gebührenfreien Parkzeit auf dem Sauermannparkplatz von der Verwaltung bisher nicht umgesetzt worden ist. Die Verwaltung erklärt, dieses Votum nicht als eindeutigen Auftrag erkannt zu haben, zumal es für diesen Beschluss weder einen Tagesordnungspunkt noch einen entsprechenden Antrag gab. Dieser angebliche Beschluss ist im Rahmen der Diskussion um einen Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden, die für
Wyker Parkplätze nicht die Gebührenfreiheit, sondern genau das Gegenteil, nämlich die Einführung von Gebühren für Parkplätze in Wyk auf Föhr beantragt hatte. Darüber hinaus ist vor geraumer Zeit von diesem Ausschuss der Beschluss gefasst worden, für den Parkplatz in der Hafenstraße eben nicht eine Gebührenfreiheit zuzulassen, sondern man hat interessierten Gewerbebetrieben eine Sondergebühr für den Erwerb von Lochmünzen angeboten, mit denen dann Kunden für eine Stunde das Fahrzeug gebührenfrei auf diesem Parkplatz abstellen können. Die Verwaltung hat daraufhin 1000 Münzen angeschafft und dieses Angebot auch den Berufsverbänden in Wyk auf Föhr vermittelt, angenommen worden ist diese Möglichkeit bis heute allerdings noch von keinem Gewerbebetrieb.

In diesem Zusammenhang wird aus kommunalpolitischer Sicht hinterfragt, ob es rechtlich überhaupt zulässig sei, während einer Sitzung einen neuen Antrag einzubringen und darüber sofort wirksam abzustimmen. Mitglieder des Ausschusses erklären diese Vorgehensweise zur gängigen Praxis. Auch habe sich diese in der Vergangenheit bewährt. Was die Umsetzung des gefassten Beschlusses anbelangt, wird die Verwaltung beauftragt, diesen entsprechend zu realisieren.

Die Verwaltung hat gegen diese Handlungsweise Bedenken und verlangt wiederholt einen Antrag. Dieser Antrag wird mündlich dahingehend formuliert, dass eine gebührenfreie Parkzeit von einer Stunde auf dem Sauermannparkplatz eingerichtet werden soll.
Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.

Die Verwaltung kündigt an, dass dieser Antrag per Verwaltungsvorlage dem Hauptausschuss und im Rahmen der Änderung der Satzung über die Parkgebühren auch der Stadtvertretung zugeleitet wird. Im Haushaltsvorschlag der Verwaltung für das kommende Jahr werden die Einnahmen aus Parkgebühren zunächst ganz vorsichtig um 5.000,-Euro gekürzt. Die Verwaltung glaubt jedoch, das der Minderbetrag wesentlich höher ausfallen wird, weil ein sehr hoher Anteil der Parker das Fahrzeug dort nicht länger als eine Stunde abstellt und pro Kurzzeitparker in Zukunft 0,50 Euro fehlen werden.

Weiterhin wird die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob sich neue Erkenntnisse bezüglich der vorgetragen Lärmbelästigungen durch die Hubschrauberlandungen am Haus Tanneck ergeben haben (siehe Unterpunkt zu TOP 6 „Bericht der Verwaltung“).

In dieser Angelegenheit hat ein Gespräch mit der Krankenhausleitung stattgefunden. Es hat sich dabei herausgestellt, dass weder Wellenbadparkplatz noch Helu-Platz als regulärer Hubschrauberlandeplätze vom Luftfahrtministerium eine offizielle Genehmigung als Landeplatz erhalten wird. Es muss also wie bereits auf dem Gelände des Hauses Tanneck jede Landung als Notlandung deklariert werden, was auch auf dem Parkplatz am Wellenbad so erfolgen muss. Dieser Parkplatz soll ab Anfang November bis Ende März kommenden Jahres überwiegend als Landeplatz genutzt werden, um den direkten Anwohnern des Hauses Tanneck in der Lüttmarsch zumindest in der Winterzeit etwas Entlastung von den Auswirkungen einer Hubschrauberlandung zu gewähren.


Abstimmungsergebnis:            9 Ja-Stimmen              1 Nein-Stimme