Sitzung: 27.09.2006 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Beschluss: geändert beschlossen
Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass die Möglichkeit des gebührenfreien Parkens bis zu einer Stunde geschaffen werden soll. Die vorhandene Schrankenanlage ist technisch entsprechend umzurüsten. Ebenfalls wird betont, dass diese Möglichkeit nur auf dem Sauermannsparkplatz geschaffen werden soll.
Gegen die Niederschrift der 7. Sitzung werden ansonsten keine Einwände vorgebracht.
Der Vertreter der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ fragt an,
ob der Antrag seiner Fraktion auf Einführung von Parkgebühren für die
Parkplätze am Wellenbad und am Heymannsweg durch den Beschluss dieses
Ausschusses in der letzten Sitzung eigentlich erledigt und damit endgültig
abgelehnt sei oder ob der Antrag an den Hauptausschuss und letztlich an die
Stadtvertretung weitergeleitet werden soll. Ihm wird geantwortet, es liege
lediglich ein Antrag an den Vorsitzenden dieses Ausschusses vor und dieser Ausschuss
hat in seiner Sitzung am 16.02.2006 diesen Antrag mit einer Ja-Stimme und zehn
Nein-Stimmen abgelehnt. Eine Verweisung an ein anderes städtisches Gremium ist
nicht erfolgt.
Im Rahmen dieser Erörterung wird aus dem Ausschuss moniert, warum der in der 8.
Sitzung gefasste Beschluss auf Einführung einer gebührenfreien Parkzeit auf dem
Sauermannparkplatz von der Verwaltung bisher nicht umgesetzt worden ist. Die
Verwaltung erklärt, dieses Votum nicht als eindeutigen Auftrag erkannt zu
haben, zumal es für diesen Beschluss weder einen Tagesordnungspunkt noch einen
entsprechenden Antrag gab. Dieser angebliche Beschluss ist im Rahmen der
Diskussion um einen Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ entstanden, die
für
Wyker Parkplätze nicht die Gebührenfreiheit, sondern genau das Gegenteil,
nämlich die Einführung von Gebühren für Parkplätze in Wyk auf Föhr beantragt
hatte. Darüber hinaus ist vor geraumer Zeit von diesem Ausschuss der Beschluss
gefasst worden, für den Parkplatz in der Hafenstraße eben nicht eine
Gebührenfreiheit zuzulassen, sondern man hat interessierten Gewerbebetrieben
eine Sondergebühr für den Erwerb von Lochmünzen angeboten, mit denen dann
Kunden für eine Stunde das Fahrzeug gebührenfrei auf diesem Parkplatz abstellen
können. Die Verwaltung hat daraufhin 1000 Münzen angeschafft und dieses Angebot
auch den Berufsverbänden in Wyk auf Föhr vermittelt, angenommen worden ist
diese Möglichkeit bis heute allerdings noch von keinem Gewerbebetrieb.
In diesem Zusammenhang wird aus kommunalpolitischer Sicht hinterfragt, ob es rechtlich überhaupt zulässig sei, während einer Sitzung einen neuen Antrag einzubringen und darüber sofort wirksam abzustimmen. Mitglieder des Ausschusses erklären diese Vorgehensweise zur gängigen Praxis. Auch habe sich diese in der Vergangenheit bewährt. Was die Umsetzung des gefassten Beschlusses anbelangt, wird die Verwaltung beauftragt, diesen entsprechend zu realisieren.
Die Verwaltung hat gegen diese Handlungsweise Bedenken und
verlangt wiederholt einen Antrag. Dieser Antrag wird mündlich dahingehend
formuliert, dass eine gebührenfreie Parkzeit von einer Stunde auf dem
Sauermannparkplatz eingerichtet werden soll.
Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.
Die Verwaltung kündigt an, dass dieser Antrag per
Verwaltungsvorlage dem Hauptausschuss und im Rahmen der Änderung der Satzung
über die Parkgebühren auch der Stadtvertretung zugeleitet wird. Im
Haushaltsvorschlag der Verwaltung für das kommende Jahr werden die Einnahmen
aus Parkgebühren zunächst ganz vorsichtig um 5.000,-Euro gekürzt. Die
Verwaltung glaubt jedoch, das der Minderbetrag wesentlich höher ausfallen wird,
weil ein sehr hoher Anteil der Parker das Fahrzeug dort nicht länger als eine
Stunde abstellt und pro Kurzzeitparker in Zukunft 0,50 Euro fehlen werden.
Weiterhin wird die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob sich neue Erkenntnisse bezüglich der vorgetragen Lärmbelästigungen durch die Hubschrauberlandungen am Haus Tanneck ergeben haben (siehe Unterpunkt zu TOP 6 „Bericht der Verwaltung“).
In dieser Angelegenheit hat ein Gespräch mit der Krankenhausleitung stattgefunden. Es hat sich dabei herausgestellt, dass weder Wellenbadparkplatz noch Helu-Platz als regulärer Hubschrauberlandeplätze vom Luftfahrtministerium eine offizielle Genehmigung als Landeplatz erhalten wird. Es muss also wie bereits auf dem Gelände des Hauses Tanneck jede Landung als Notlandung deklariert werden, was auch auf dem Parkplatz am Wellenbad so erfolgen muss. Dieser Parkplatz soll ab Anfang November bis Ende März kommenden Jahres überwiegend als Landeplatz genutzt werden, um den direkten Anwohnern des Hauses Tanneck in der Lüttmarsch zumindest in der Winterzeit etwas Entlastung von den Auswirkungen einer Hubschrauberlandung zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme