Der hier vorgelegte Haushaltsentwurf wird vom Ausschuss ohne Änderungen beschlossen.


Bevor die Unterabschnitte des Bereiches „Öffentliche Ordnung“ im Einzelnen erörtert werden, wird seitens der Verwaltung auf die Tatsache verwiesen, dass die Ansätze vom Prinzip als eine Art „Übergangshaushalt“ zu bewerten sind. Durch die bevorstehende Fusion mit den Ämtern Amrum und Föhr-Land wird ein neuer Amtshaushalt zu erstellen sein. Ob und wie weit die hier vorgetragenen Ansätze dort einfließen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.

 

Die Haushaltspositionen im Einzelnen:

 

051- Wahlen und Statistiken

Im Jahre 2007 werden voraussichtlich keine Wahlen stattfinden, so dass Mittel für diese Aufgabe nicht erforderlich werden.

110- Melde-, Passamt, Fundbüro

Die Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren sowie die Ausgabenposition „Erstattung an öffentliche Einrichtungen“ sind im Vergleich zum Vorjahr zu erhöhen. Begründet wird diese Entwicklung durch die Veränderung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens. Hier muss technischen Veränderungen Rechnung getragen werden (biometrische Merkmale).

 

115- Gefahrenabwehr/ Verkehrsangelegenheiten

Zur Position 115.1600 fließen die Erstattungen bezüglich der Strandbewachung sowie die Erlöse aus dem Weiterverkauf von Köderdosen und Giftstoffen im Rahmen der Rattenbekämpfung ein.

Zur näheren Erklärung der Position 115.5200 führt die Verwaltung aus, dass der relativ niedrig angesetzte Betrag für die Rattenbekämpfungsaktion in dieser Höhe als absolut ausreichend anzusehen ist. Eine Bestandsaufnahme hat ergeben, dass noch große Mengen an Köderboxen und Gift vorhanden sind, so dass hier keine Anschaffungen notwendig sein werden. Zu beachten ist ebenfalls, dass dieser Ansatz nicht als insularer sondern lediglich als ein auf das Wyker Stadtgebiet begrenzter Ausgabeansatz zu betrachten ist.

Eine großangelegte inselweite Bekämpfungsaktion ist für den kommenden November vorgesehen. Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu verbessern, haben sich die insularen Ordnungsämter  die Unterstützung eines auswärtigen Schädlingsbekämpfers gesichert. Zur Zeit sind Bekämpfungen wenig wirksam, da das natürliche Nahrungsangebot noch nicht erschöpft ist. Erst in den Wintermonaten, wenn Obst und Gemüse von den Feldern und aus den Hausgärten verschwunden sind, muss massiv bekämpft werden. Die entsprechende behördliche Anordnung zur Rattenbekämpfung wird voraussichtlich Anfang November in Kraft treten. Die rechtliche Verpflichtung der Bürgerschaft, sich an der Aktion zu beteiligen, wird seitens der Ordnungsämter überwacht.

 

116- Gewerbe- und Gaststättenwesen

Die Unterhaltungsmaßnahmen des neu im Einsatz befindlichen Gewerbeprogramms macht eine Erhöhung der Ausgabeposition „Geschäftsausgaben“ auf nun insgesamt 3.000 € notwendig.

 

130- Bereitstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr

Die Ansätze sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Lediglich das Vorhaben des Landes Schleswig-Holsteins, die Feuerwehr ab 2008 landsweit mit Digitalfunk auszustatten, macht die Erhöhung der Position 130.9350 auf 15.000 € notwendig. Dieser Betrag wird in gleicher Höhe auch in den Haushalt 2008 einfließen, so dass der Stadt Wyk auf Föhr Kosten von insgesamt 30.000 € entstehen werden. Ob seitens des Landes SH oder des Kreises NF Zuschüsse gewährt werden, ist noch nicht entschieden.

Für die Sanierung der Feuerlöschbrunnen sind wiederum als Ansparrate 20.000,- Euro veranschlagt worden, um mit dieser Summe und den vorhandenen Haushaltsresten der vergangenen Jahre weitere drei Feuerlöschbrunnen zu erneuern. Die Sanierung sämtlicher vorhandenen Löschbrunnen im Stadtgebiet wird dann voraussichtlich in ca. drei Jahren abgeschlossen sein.

 

635- Verkehrseinrichtungen

Es sollen wie in der Johannes- und in der Friedrichstraße noch weitere Straßen mit dem Zonenparkverbot und den markierten Parkplätzen versehen werden. Diese Maßnahmen haben sich sehr gut bewährt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde könnten dafür die Museumstrasse, Rungholtstraße, Gartenstraße, Feldstraße und Teile des Rebbelstiegs in Betracht kommen, Dafür ist die Position 635.5210 auf  8.000 € zu erhöhen.

Der Ausschuss bittet, die Ausgabeposition „Bewachungskosten“ (635.5420) näher zu erläutern. Hier ist die Begrifflichkeit nicht ganz passend gewählt. Dieser Betrag wird als Aufwandsentschädigung verwendet. Die Stadt Wyk auf Föhr bedient sich einer Privatperson, um morgens um 6.00 Uhr die Poller im Bereich der Fußgängerzone zu versetzen.

Die Ausgabeposition 635.5212 ist der Ampelanlage Süderstraße/ Badestraße vorbehalten. Ein Austausch der Anlage kommt aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Nach Aussage der Verkehrsbehörde des Kreises Nordfriesland ist eine gewisse „Querungsquote“ Voraussetzung für den Betrieb einer Ampelanlage. Diese Quote wird nicht erfüllt. Sollte die Ampelanlage abgerüstet werden, würde an dieser Stelle nicht einmal ein Zebrastreifen Genehmigung finden.

 

680- Parkeinrichtungen

Die Erhöhung der Einnahmeposition hat mit dem heutigen Beschluss des Ausschusses so keinen Bestand mehr. Die Höhe der Benutzungsgebühr wäre durch die Einführung einer freien Parkzeit auf dem Sauermannsparkplatz bis zu einer Stunde so nicht mehr realistisch und muss neu in Ansatz gebracht werden.

Bezüglich der zu leistenden Erstattungen des Kreises wird hinterfragt, wie sich diese Summe zusammensetzt. Da die Stadt Wyk auf Föhr nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für die Feststellung und Ahnung von Ordnungswidrigkeiten nicht die zuständige Bußgeldbehörde ist, wird der Stadt ein geringer Betrag je Anzeige seitens des Kreises Nordfriesland erstattet. Die Summe der Erstattungen reicht allerdings bei weitem nicht aus, die Personalkosten des Park-überwachers zu bezahlen.

 

750- Bestattungswesen

Eine Anhebung der Position 750.5100 war erforderlich, da aus diesem Budget z.B. auch die Reisekosten zur niederländischen Gemeinde Putten bezahlt werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:            9 Ja-Stimmen              1 Nein-Stimme