a)

Bürger 1 bezieht sich auf den Pressebericht im Insel Boten bezüglich der im nächsten Jahr geplanten Erschließungsmaßnahme für das neue Baugebiet am Kortdeelsweg.

 

Die Verwaltung fügt hinzu, dass die Erschließungsmaßnahmen von Februar 2014 bis zum Juli 2014 geplant sind.

 

b)

Vom Bürger 2 wird nachgefragt ob die 1. Änderung des Bebaungsplan Nr. 46 „Strandbewirtschaftung“ und die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 46 rechtskräftig sind ?

 

Die Vorsitzende des Bauausschusses fügt hinzu, dass sich beide B-Plan Änderungen in der Auslegung vom 01.09-02.10.2014 befinden und noch nicht rechtskräftig seien

 

Bürger 2 merkt an, dass beim damaligen Prommenadenausbau, Risse auf dem Gehweg festgestellt wurden und seitdem Wasseransammlungen auf dem Gehweg zu beobachten seien.

 

Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr teilt dem Bürger 2 mit, dass ein Gutachten im Jahr 2006 erfolgt ist und zum derzeitigen Verfahrenstand zu berichten ist, dass man sich in einem Rechtsstreit befinde.

 

 

c)

Bürger 1 fragt nach, wann mit der Grundstücksvergabe für das neue Baugebiet zu rechnen sei.

 

Dies wird zugegebener Zeit bekannt gegeben wird vom Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr hinzugefügt.

 

 

 

d)

Bürger 2 regt an, für den Ausbau der Mole eine Fachkraft für die Zeit der Maßnahmendurchführung einzustellen.

 

 

e)

Bürger 3 äußert Bedenken darüber, dass die  Erschließungskosten für das neue Baugebietdurch den Einbau von Pumpenwerken und den Bodenaustausch im Neubaugebiet steigen könnten.

 

Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr fügt hinzu, dass nicht mit Mehrkosten für die Erschließung zu rechnen sei, da die Kosten für den Bodenaustausch  / die Pumpenwerke in der Planung mit einkalkuliert worden sind.