Die Fraktion der Grünen erklärt den Antrag auf teilweise Sperrung der K 13 auf der Strecke Wyk – Nieblum für gegenstandslos. Die Stellungnahme des Ordnungsamtes bringt klar zu Ausdruck, dass dieser Antrag schon aus rechtlichen Gründen nicht realisierbar ist.

 

Aus dem Ausschuss wird die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob von Seiten des Ordnungsamtes Aussagen getätigt worden sind, die das Rasenmähen während der Mittagsruhe für rechtens erklärt haben. Dies wird bejaht. Begründet wird diese Aussage mit dem Wegfall der Wyker Stadtverordnung zum Schutze des Kurbetriebes und den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Immissionsschutzrechts. Die Verwaltung ist bemüht, in Kooperation mit der Kreisordnungsbehörde wieder eine entsprechende kommunale Lärmschutzverordnung zu erlassen. Dafür ist es allerdings notwendig, dass landesrechtliche Rechtsvorschriften den Bedürfnissen der Kurbetriebe nach Ruhezeitenregelungen  entsprechend angepasst werden.

 

Bezüglich der Laubabfuhrtermine wird auf den Hafenbetrieb verwiesen. Dieser wird zum gegebenen Zeitpunkt die Termine veröffentlichen.